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GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Komponistinnen / Komponisten, Musiktexterinnen / Musiktextern und Musikverlegerinnen / Musikverlegern. Bei der Aufführung und Nutzung von Musik muss eine Gebühr an die GEMA gezahlt werden. Der Deutsche Harmonika-Verband hat für seine Mitglieder einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Sie profitieren dadurch von einem 20%-igen Nachlass auf die regulären Gebührensätze.

Zusätzlich  wird dem DHV bei Konzerten der Unterhaltungsmusik (Tarif U-K) ein Kulturnachlass in Höhe von 15 % gewährt. Dieser Tarif ist gedacht für „Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen“. Darunter fallen Konzerte der Unterhaltungsmusik, auch wenn Eintritt verlangt wird. Um den Nachlass zu erhalten, muss auf dem Formular die Frage nach dem kulturellen Zweck mit ja beantwortet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereinsfeste.

Der Kulturnachlass in Höhe von 15 % wird zusätzlich zum Gesamtvertragsnachlass (20 %) gewährt. Die Orchester und Ensembles des DHV profitieren beim Tarif U-K von einem Gesamtnachlass in Höhe von 32 % vom ursprünglichen Vergütungssatz.

Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowert

Ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

ACHTUNG!

Seit Ende 2020 werden Reklamationen, Kündigungen, Angemessenheitsanträge sowie Musikfolgen grundsätzlich nur noch über das Onlineportal der GEMA entgegengenommen.