
Vereinssteuerrecht: Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen
Das Seminar gibt einen Überblick über die Besteuerung der gemeinnützigen Vereine. Schwerpunktmäßig werden die aktuellen und geplanten Gesetzesänderungen sowie die geänderte Rechtsprechung behandelt. Es werden interessante Themen der Besteuerung kultureller Vereine, insbesondere von Musikvereinen vorgestellt. Der Vortrag berücksichtigt Anliegen unterschiedlicher Vereinsgrößen und Strukturen. Es wird explizit auf die Erstellung von Steuererklärungen eingegangen und mit einem Steuercheck auf Schwierigkeiten bei Vereinen hingewiesen.
Inhalte:
- Einführung in das Thema Steuerrecht für gemeinnützige Vereine
- Aktuelle Gesetzesänderungen, geplante Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung
- Gemeinnützigkeit: Begriff, Voraussetzungen, Folgen
- Tätigkeitsbereiche der gemeinnützigen Vereine
- Ertragssteuern: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer: Bereiche, Besonderheiten, Kleinunternehmerregelung
- Verein als Arbeitgeber
- Spendenrecht: Geldspenden, Sachspenden, Sponsoring, Zuwendungsempfängerregister
- Besonderheiten
- Zusammenfassung und Ausblick
Die Veranstaltung findet online statt. Der Link wird nach der Anmeldung per E-Mail verschickt.
Zielgruppe:
(Vorstands-)Mitglieder aus Verein und Verband mit entsprechendem Interesse an steuerrechtlichen Themen. Es können sich auch mehrere Mitglieder aus einem Verein/Verband anmelden. Bitte verwenden Sie für jede/n Teilnehmer*in ein eigenes Anmeldeformular.
Dozent:
Diplom-Kaufmann Jürgen Reichert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Kosten:
Lehrgangsgebühr für DHV-Mitglieder: 30,00 €
Lehrgangsgebühr für NICHT-Mitglieder: 40,00 €
Mitglieder aus anderen Verbänden sind herzlich willkommen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welchem Verband Sie angehören.
Zahlungsmodalitäten:
Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Veranstaltung per Überweisung und unter Angabe der Seminarnummer zu begleichen. Bitte warten Sie die Rechnungslegung ab.
Bitte melden Sie sich bis zum 01.11.2025 über das Online-Formular an.
Bei Absage bis zum 05.11.2025 werden keine Stornogebühren erhoben. Anschließend wird der gesamte Betrag fällig.