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Künstlersozialkasse

Informationen zur Künstlersozialabgabepflicht in Musikvereinen

Unternehmen, die regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag geben und verwerten, müssen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zählen die Musikvereine als Unternehmer. Für die Künstlersozialkasse spielt es dabei keine Rolle, ob ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Abgabepflichtig sind Vereine, die nicht nur gelegentlich sondern regelmäßig solche Aufträge erteilen. Dazu zählt auch die Ausbildung im Musikverein, sofern sie nicht unentgeltlich erfolgt. Ebenfalls abgabepflichtig sind Honorare an freiberufliche Grafiker*innen sowie selbstständige Künstler*innen etc.

Für Rückfragen steht Ihnen Johannes Wollasch in der Geschäftsstelle zur Verfügung: wollasch(a)dhv-ev.de oder telefonisch 07425-95992-23

Sie können sich zudem an das Service-Center der Künstlersozialkasse wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der KSK.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch auf der Website der Künstlersozialkasse.