Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Befreiung von Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.
Somit greifen nun die Verbesserungen, für die sich der Bundesmusikverband Chor & Orchester in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände und dem Deutschen Chorverband zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben.
Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels eines Formulars einfach gestellt werden. Wenn – wie im Antragsformular vorgesehen – im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.
Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet somit, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist. Das Formular steht hier zum Download bereit.
Bei Fragen stehen die zuständigen Ansprechpartner*innen unter gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.