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Monthly Archives: November 2021

19 Nov 2021

Nach der virtuellen Ausgabe des DOW im Jahr 2021 veranstaltet der Deutsche Musikrat 2022 mehrere Wochenendseminare, bei denen Dirigent*innen mit einem vollständigen Orchester vor Ort proben können.

Vom 14.-16.01.2022 findet das Dirigierseminar für Akkordeonorchester mit Stefan Hippe und dem Nürnberger Akkordeonorchester statt.

Weitere Informationen unter auf der Homepage des DMR

 

18 Nov 2021

Improvisation, Begleitung nach Akkorden, Grooves und Stilistik: Die Dozenten Eric Dann und Matthias Matzke zeigen, wie der Einstieg mit einer ordentlichen Portion Spielfreude gelingt. Am Konservatorium wird es ab März 2022 den umfangreichen Zertifikatslehrgang »Akkordeon in Jazz & Pop« geben. 20 Lehrgangswochenenden teils online und teils in Präsenz in Trossingen formieren mit Video-Tutorials und Arbeitsmaterialien ein einzigartiges Konzept, das es dir erlaubt, tief in die Materie einzutauchen.

Alle Informationen zum Zertifikatslehrgang gibt es online unter www.hohner-konservatorium.de. Der Lehrgang startet mit einer Orientierungsphase am 12.-13.03.2022. Danach entscheiden die Teilnehmenden gemeinsam mit dem Hohner-Konservatorium über die Aufnahme in den Lehrgang.

10 Nov 2021

Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Befreiung von Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.

Somit greifen nun die Verbesserungen, für die sich der Bundesmusikverband Chor & Orchester in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände und dem Deutschen Chorverband zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben.

Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels eines Formulars einfach gestellt werden. Wenn – wie im Antragsformular vorgesehen – im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.

Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet somit, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist. Das Formular steht hier zum Download bereit.

Bei Fragen stehen die zuständigen Ansprechpartner*innen unter gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.