logo

Monthly Archives: August 2020

28 Aug 2020

Am 12. November 2022 findet in Trossingen der Wettbewerb für Auswahlorchester des Bundesmusikverbandes statt. Der Wettbewerb für Auswahlorchester richtet sich an vereinsübergreifende und überregionale Ensembles mit ausgewählten Musiker*innen. Am 12. November 2022 messen sich in Trossingen die Leistungsträger der Amateurmusik und stellen sich der Bewertung hochkarätiger und renommierter Juror*innen. Um mit konstruktivem Input in ihre Probenarbeit zurückzukehren, erhalten die Orchester in einem persönlichen Beratungsgespräch eine fachkritische Einschätzung der Juror*innen.

Weitere Informationen und die Ausschreibung auf der Internetseite des Bundesmusikverbandes Chor & Orchester.

26 Aug 2020

TCOM 2021 reagieren mit zusätzlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf Corona

Die Tage der Chor- und Orchestermusik (TCOM) sind das Festival der Amateurmusik. Sie sollen mit angepasstem Hygienekonzept vom 12.-14. März 2021 in Rheine stattfinden. Ansässige Chöre und Ensembles können sich noch bis zum 6. September 2020 bewerben. Das gilt nicht nur für große Chöre und Orchester. Ausdrücklich erwünscht sind auch Bewerbungen kleinerer Gruppen wie kammermusikalischen Besetzungen von Orchestern.
Aufgrund der aktuell notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie stehen die Veranstalter des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Stadt Rheine. Ziel ist, durch besondere Hygiene- und Schutz-maßnahmen (Abstandsregelungen, das Tragen von Alltagsmasken, Registrierung, Lüftung, etc.) eine verantwortungsvolle Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

 

 

 

 

13 Aug 2020

die zuverlässige und schnelle Bearbeitung aller Anfragen im Kundenbereich ist ein zentrales Anliegen der GEMA. Der hohe Anteil von Kundenanliegen verbunden mit nicht digital zu verarbeitenden Angaben verhindert allerdings häufig die schnelle Bearbeitung. Dies geht zu Lasten Ihrer Mitglieder, z.B. durch verspätete Rechnungstellung, langwierige Reklamationsprozesse oder Abwicklung von Angemessenheitsanträgen sowie unserer Urheber, die auf ihre Ausschüttungen länger warten müssen oder ungenaue Abrechnungen erhalten aufgrund von z.B. Musikfolgen, die nicht zugeordnet werden können.

Deshalb werden ab Ende des Jahres 2020 Reklamationen, Kündigungen, Angemessenheitsanträge sowie Musikfolgen grundsätzlich nur noch über unser Onlineportal entgegengenommen. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie zur Etablierung einer zeitgemäßen Kundenkommunikation.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit den weiterführenden Informationen zu diesem Thema unter folgendem Link vertraut zu machen: https://www.gema.de/aktuelles/news/auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/

13 Aug 2020

im November findet wieder eine Weiterbildung zu „Vereinspilot*innen“ in Kooperation mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester statt.

Link zur Anmeldung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an Karlheinz Heiss, der das Seminar leitet!

Ausschreibungs-Flyer zum Download

13 Aug 2020

EU-Urheberrechtsreform: Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) macht sich für eine möglichst wortgetreue Übertragung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht stark.

Berlin, 11. August 2020  – Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) fordert eine Überarbeitung des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 24. Juni 2020 in Berlin vorgelegten Diskussionsentwurfs, mit dem insbesondere der umstrittene Artikel 17 der DSM-Richtlinie der EU in nationales Recht übertragen werden soll. In seiner Stellungnahme vom 30. Juli äußert der Verband starke Bedenken gegen den Diskussionsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“. Die Kritik des DMV bezieht sich insbesondere auf das geplante Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das  Art. 17 der Richtlinie umsetzen soll, jedoch zulasten der Rechteinhaber weit über die in diesem Artikel enthaltenen Regelungen hinausgeht.

Mühsam gefundener Kompromiss muss gewahrt werden

Der DMV begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV einen Vorschlag zur Umsetzung der Regelungen der DSM-Richtlinie zur Diskussion stellt. „Wir sind uns dabei der politischen Dimension der hier behandelten Bereiche durchaus bewusst und kennen das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Nutzer, Diensteanbieter und nicht zuletzt der Rechteinhaber. Uns allen sind die teilweise heftigen Diskussionen rund um die Verabschiedung der DSM-Richtlinie im letzten Jahr noch gegenwärtig“, meint Dr. Götz von Einem, Vorsitzender des Rechtsausschuss im DMV und ergänzt: „Umso wichtiger ist es, dass bei ihrer Umsetzung in nationales Recht die schlussendlich vereinbarten Ziele, Grundsätze und Regelungen möglichst genau berücksichtigt und übernommen werden – nur so kann der mühsam gefundene Kompromiss gewahrt werden.“ Zudem ist eine inhaltsgenaue Transposition auch die Voraussetzung für eine gleichlaufende Umsetzung der Richtlinie in sämtlichen Mitgliedstaaten und damit der Harmonisierung dieser Regelungen, die allen Beteiligten zugutekommt.

Diskussionsentwurf verstößt gegen geltendes Recht

„Leider stellt der Diskussionsentwurf diese Einigung in Frage, indem das BMJV einen eigenen Mechanismus für die Haftung von Plattformen vorschlägt. Eine derartige deutsche Sonderregelung würde dem Zweck der Richtlinie, in Europa einen einheitlichen Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, zuwiderlaufen“, erklärt von Einem.  Zudem verstoßen nach Auffassung des DMV einige Regelungen im Diskussionsentwurf sowohl gegen internationales und EU-Recht als auch gegen deutsches Verfassungsrecht. Von Einem ergänzt: „Die Richtlinie stellt die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für die auf ihren Plattformen hochgeladenen Inhalte eindeutig klar. Wird der Diskussionsentwurf wie vorgeschlagen umgesetzt, wird diese Regelung aufgeweicht und die gesamte Darlegungslast auf die Rechteinhaber verschoben. Erforderlich ist deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Diskussionsentwurfs, bei der möglichst eine wortgetreue Übertragung der Richtlinie angestrebt werden sollte.“

 

Bewährte Strukturen dürfen nicht infrage gestellt werden

Nach Ansicht des DMV ist es nicht zielführend, gesetzliche Regelungen anzustreben, die für bestimmte Branchen hilfreich sein mögen, jedoch in anderen Branchen bereits vorhandene und bewährte Strukturen infrage stellen. Ziel der DMV-Stellungnahme ist es daher, noch einmal auf die Besonderheiten des Musikverlagsgeschäfts hinzuweisen, die vor allem – und anders als in anderen Kulturbereichen – stark durch das Drei-Personenverhältnis von Urheber, Verleger und GEMA gekennzeichnet sind.

Über Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV):

Der DMV ist ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit rund 350 Mitgliedsverlagen repräsentiert der Verband rund 90 Prozent des in Deutschland generierten Musikverlagsumsatzes. Die im DMV organisierten Musikverlage erreichten im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 690 Mio. Euro. Dabei betragen der Druck und Vertrieb von Noten rund zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Musikverlage. Weitere Umsatzträger sind u. a. die Rechte und Lizenzen für Werbung, Musik im Film, die von den Verlagen wahrgenommen werden sowie die Einnahmen aus den Rechten, die von der GEMA kollektiv für in- und ausländische Autoren und deren Verleger wahrgenommen werden.