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Monthly Archives: April 2021

26 Apr 2021

Das Traditionsfestival des Deutschen Harmonika-Verbands (DHV), welches alle drei Jahre in Innsbruck stattfindet, wird aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Es findet dann vom 18. bis 21. Mai 2023 statt. Dies gibt den teilnehmenden Ensembles und Musizierenden ausreichend Zeit zur Vorbereitung, welche für das ursprüngliche Datum in 2022 aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht gegeben wäre.

Die Corona-Pandemie führt weltweit noch immer zu weitreichenden Einschränkungen. Auch und vor allem die Amateurmusikszene ist davon betroffen. »Seit über einem Jahr können unsere Vereine nicht oder nur eingeschränkt unterrichten und proben. Die aktuell steigenden Infektionszahlen lassen leider nicht auf eine baldige Rückkehr zum Probenbetrieb hoffen. Hinzu kommt, dass das Amateurmusizieren in den Öffnungsperspektiven der Regierungen bisher bedauerlicherweise noch keine nennenswerte Berücksichtigung findet, obwohl es entsprechende Angebote und Grundlagen seitens der Verbände an die Politik gibt«, fasst DHV-Präsident Jochen Haußmann MdL die Lage zusammen.

Der anhaltende Lockdown hat zur Folge, dass sich die Ensembles nicht gebührend auf das World Music Festival vorbereiten können. Denn in der Regel proben die Vereine ein bis eineinhalb Jahre bis das Wettbewerbsprogramm perfekt sitzt. Hinzu kommt, dass das Festival nicht nur für den Veranstalter, sondern auch für die Teilnehmenden recht kostspielig ist. Die finanzielle Lage vieler Vereine ist jedoch aufgrund der Konzert- und Veranstaltungsausfälle sehr strapaziert.

Dies hat das DHV-Präsidium nach sorgfältiger Abwägung dazu veranlasst, das 14. World Music Festival um ein Jahr zu verschieben. Es wird dann vom 18. bis 21. Mai 2023 wie gewohnt in Innsbruck stattfinden. Der Rhythmus wird entsprechend um ein Jahr angepasst. »Unsere Partner vor Ort haben uns vollstes Verständnis für die Verschiebung signalisiert und uns ihre Unterstützung für die Durchführung in zwei
Jahren zugesagt. Hierfür danken wir der Stadt Innsbruck, Innsbruck Tourismus sowie der Congress und Messe Innsbruck GmbH aufs Herzlichste, welche die Veranstaltung seit mittlerweile drei Jahrzehnten ermöglichen. Besonders erfreulich ist zudem, dass der Harmonikaverband Österreichs in 2023 erstmals seinen Tag der Harmonika im Rahmen des World Music Festivals ausrichten wird. Nun hoffen wir sehr, dass unsere Vereine bald wieder proben können und wir so erneut ein glanzvolles World Music Festival erleben werden. Sowohl der DHV als auch alle Spielerinnen und Spieler freuen sich sehr auf dieses Highlight des gemeinsamen Musizierens und inhaltlichen Austauschs«, so Haußmann weiter.

Auch in der Gastgeberstadt Innsbruck ist schon jetzt die Vorfreude auf das Traditionsfestival groß. »Dass die 14. Auflage des World Music Festivals der Akkordeon- und Harmonikaszene aufgrund der Pandemie nun auf 2023 verschoben werden muss, tut der Einzigartigkeit der Veranstaltung gewiss keinen Abbruch. Wenn in zwei Jahren dieses vielseitig angelegte Festival in Innsbruck gastiert, werden mehrere tausend Besucherinnen und Besucher ein weiteres Mal die Spitzenleistungen von Orchestern und Ensembles aus der ganzen Welt erleben dürfen. Darauf freuen wir uns schon jetzt«, blickt Dr. Karl Gostner, Obmann von Innsbruck Tourismus, erwartungsvoll auf das 14. World Music Festival 2023.

Weitere Informationen zum World Music Festival finden sich unter www.dhv-ev.de/wettbewerbe.

24 Apr 2021

Fundraising- und Fördermittel-Seminare bei der DSEE

Gute Ideen brauen gutes Geld – auch im Ehrenamt. Welche Möglichkeiten Vereine und ehrenamtliche Initiativen zur Akquise von Finanzmitteln haben und wie sie sich darauf vorbereiten können, beantwortet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in ihrer neuen Online-Seminarreihe. Alle Seminare im Überblick: 11. Mai, 17:00 – 18:15 Uhr Fundraising braucht (die) Führung: Was ich als Vorstand oder Geschäftsführer:in im Verein wissen sollte 12. Mai, 17:00 – 18:15 Uhr Auf los geht’s los! 1×1 des Fundraisings 18. Mai, 17:00 […]

22 Apr 2021

Für eine größtmögliche Sicherheit müssen Schutz- und Hygienekonzepte sowie Verordnungen die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse berücksichtigen. Erstmals steht jetzt der Forschungsstand führender Forschungsinstitute in einer Überblickspublikation für Verantwortliche und Entscheider*innen bereit.

Die Publikation »Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen« wurde in mehrmonatiger Arbeit vom Cluster »Wissenschaftliche Grundlagen« des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK im Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. erstellt (gefördert von der Staatsministerin für Kultur und Medien im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR). Damit steht Verbänden, Institutionen und Politik ab sofort eine – regelmäßig aktualisierte – Zusammenstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu pandemiebezogenen Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat Chöre und Orchester in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß getroffen. 14,3 Millionen Menschen in Deutschland (miz 2021) musizieren in ihrer Freizeit. Seit Beginn der Pandemie musste ein Großteil dieser Ensembles ihre Aktivitäten einstellen oder digital fortführen. Durch die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Grundlagen kann die Auswahl und Zusammenstellung wirksamer Schutzmaßnahmen künftig verlässlicher und schneller getroffen werden. Zudem werden Verantwortliche entlastet, indem nicht mehr jede*r individuell dem wissenschaftlichen Forschungsstand folgen muss.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. stellt diese Grundlagenpublikation als Service für alle Interessierten – in regelmäßig aktualisierten Fassung – online bereit unter: https://bundesmusikverband.de/grundlagen/

21 Apr 2021

Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit.  Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung.

Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteure vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-)Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität.

Anträge können von 1. bis 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Webseite des Bundesmusikverband Chor & Orchester.
Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR gibt es auf der Webseite der Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

19 Apr 2021

Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Akkordeon Musik Preis in diesem Jahr als Video-Wettbewerb ausgetragen. Die Jury-Wertung der Video-Einsendungen wird am Veranstaltungsdatum vom 5. bis 6. Juni 2021 ohne Publikum vorgenommen. Angemeldete Teilnehmende sind aufgerufen, ihre Beiträge auf Video einzureichen.

Der Jugend-Wettbewerb des Deutschen Harmonika-Verband Landesverband Baden-Württemberg e.V. hätte in diesem Jahr erstmals in Schloss und Schlossgartenhalle Ettlingen stattfinden sollen. Das Organisationsgremium hat wegen des aktuellen Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden Ungewissheit bzgl. der Durchführbarkeit der Veranstaltung nun jedoch entschieden, den Akkordeon Musik Preis in diesem Jahr ausnahmsweise als Video-Wettbewerb durchzuführen. »Das Bedürfnis nach musikalischen Veranstaltungen und dem inhaltlichen Austausch untereinander ist nach der langen Zeit des Stillstands enorm groß. Das aktuelle Infektionsgeschehen macht hinreichende Lockerungen bis Anfang Juni jedoch sehr unwahrscheinlich. Auch wenn wir es äußerst bedauern, dass der Wettbewerb nicht in Ettlingen durchgeführt werden kann, so können wir mit dem Video-Wettbewerb eine zeitgemäße Alternative anbieten«, fasst Verbands-Präsident Manfred Kappler zusammen.

Bis zuletzt wurde die Live-Veranstaltung vorbereitet und parallel auch Plan B angedacht. Gemeinsam mit der Gastgeberstadt Ettlingen wurden die Räumlichkeiten an die Corona-Bedingungen angepasst und auch Test-Möglichkeiten im örtlichen Corona-Testzentrum eruiert. »Oberbürgermeister und Kulturamt haben uns von Beginn an mit vollem Einsatz unterstützt. Gemeinsam konnten wir ein tolles und stimmiges Festivalprogramm konzipieren. Neben den Wertungsspielen waren Konzerte, eine offene Bühne und Straßenmusik sowie eine Klanginstallation geplant. Für das Engagement und das Verständnis für unsere Entscheidung danken wir der Stadt Ettlingen sehr«, lobt DHV-Geschäftsführer Johannes Wollasch die Zusammenarbeit.

Die Wertung wird nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Hierfür werden die angemeldeten Teilnehmenden gebeten, ihre Beiträge auf Video einzusenden. »Wir finden es sehr wichtig, dass die Wertung stattfindet, wenn auch nur über den Umweg der Video-Einsendung. Dies motiviert die Musikerinnen und Musiker am Ball zu bleiben. Wettbewerbe fördern die musikalische Weiterentwicklung der Teilnehmenden, was in Zeiten von Online-Unterricht und Corona-Verdruss unverzichtbar ist«, bekräftigt DHV-Bundesdirigentin Silke D’Inka die Entscheidung. Da auch auf eine offizielle Preisverleihung verzichtet werden muss, werden die Ergebnisse des Wettbewerbs Anfang Juni auf der Website des Verbandes veröffentlicht.

Informationen für die Teilnehmenden
Die angemeldeten Teilnehmenden werden gebeten, dem Veranstalter mitzuteilen, ob die Anmeldung auch für den Video-Wettbewerb aufrecht erhalten bleibt. Hierzu erfolgt eine Abfrage per E-Mail. Die Details zur Durchführung werden in dieser Woche festgelegt und die Teilnehmenden bis Anfang Mai über das genaue Vorgehen informiert. Die Bekanntgabe der Wertung erfolgt Anfang Juni auf der Verbands- Website. Die Preise werden anschließend postalisch an die Gewinnerinnen und Gewinner versendet.

Weitere Weitere Informationen zum Akkordeon Musik Preis finden sich hier, Informationen zur Gastgeberstadt Ettlingen gibt es hier.

Der Akkordeon Musik Preis wird unterstützt von:

 

13 Apr 2021

Unter dem Titel »Landmusik« startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm, das mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchgeführt wird. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen.

Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 Euro Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Amateure. Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Kulturvereine, Schulen und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen.

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung »Landmusikort des Jahres«: Einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 Euro erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.

In beiden Bereichen, Projektförderung und »Landmusikort des Jahres«, entscheidet eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke über die Verteilung der Fördermittel. Einsendeschluss ist der 14. Mai 2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.

Weitere Informationen und die vollständige Ausschreibung finden sich auf der Webseite des Deutschen Musikrates.

12 Apr 2021

In ganz Deutschland werden Vereinen aktuell Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters zugestellt. Mit Hinweis auf das Geldwäschegesetz wird von allen Vereinen die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert.

Unterschiedliche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der Bundesmusikverband Chor & Orchester, appellieren nun in einem offenen Brief an das Bundesministerium der Finanzen, die aktuellen Gebührenbescheide zu stoppen. Hintergrund ist, dass der Gesetzesentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Drs. 19/28164) am Mittwoch, den 14. April 2021, in erster Lesung im Bundestag behandelt und an die Ausschüsse verwiesen wird. Mit Blick aus der Praxis sehen die Unterzeichner*innen hier noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf.

Im Einzelnen fordern die Unterzeichner*innen:

  • Den aktuellen Versand von Gebührenbescheiden zu stoppen und bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
  • Keine neuen eigenständigen Meldepflichten für gemeinnützige Vereine einzu-führen. (Die im Entwurf des Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinGw) geplanten zusätzlichen Meldepflichten erhöhen die bürokratische Mehrbelastung und gehen, da auf wirtschaftliche Aktivitäten abzielend, an der Realität gemeinnütziger Vereine vorbei. Denn die Vereine sind mit ihren recht-lichen Vertreter:innen im Vereinsregister bereits eingetragen und die Einnahmen und Ausgaben werden mindestens alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft.)
  • Die automatische Gebührenbefreiung für Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, ohne gesonderten Antrag umzusetzen. Auch die Bundesländer setzen sich im Bundesrat für die Gebührenbefreiung von gemeinnützigen Vereinen ein (Drs. 133/21).
  • Auch laufende Gesetzgebungsverfahren, wie z. B. das TraFinGw, auf ihre Bürokratiebelastung für das bürgerschaftliche Engagement zu überprüfen und anzupassen.
    Darüber hinaus soll zukünftig im Sinne einer Engagementverträglichkeitsprüfung die Bürokratiebelastung für rein ehrenamtlich getragene Strukturen systematisch abgebaut und in laufenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Den vollständigen Brief gibt es hier zum Download.