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Category : COVID-19

07 Mrz 2022

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Ländern darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an zwei wichtigen Stellen zu verlängern.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: »Der Sonderfonds ist das zentrale Instrument des Bundes zur Absicherung von Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken. Aktuell stehen viele Veranstalterinnen und Veranstalter von Konzerten, Festivals oder Tourneen vor der Entscheidung, ob sie eine Durchführung unter den derzeitigen Auflagen wirtschaftlich verantworten und organisatorisch umsetzen können. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und integrierten Ausfallabsicherung bieten wir den Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit bis Ende dieses Jahres.«

Zum einen wird die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen, die weiterhin Veranstaltungstermine bis Ende 2022 gegen pandemiebedingte Ausfälle absichert.

Zum anderen wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert. Der Sonderfonds erkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als »pandemiebedingt« an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.

Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bietet die Seite https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/

04 Mrz 2022

»Die Rettung unseres musikalischen Nachwuchses beginnt nach 2 Jahren Pandemie genau jetzt.«

Der Bundesmusikverband fordert neben Lockerungen und Vereinheitlichungen der Corona-Regelungen für den Musikbereich ein Maßnahmenpaket Amateurmusik. Bei der Umsetzung weiterer Öffnungsschritte müsse die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen behandelt werden. Auch die Besucherzahlen für Konzerte sollten erhöht werden.

Die Corona-Konferenz von Bund und Ländern hat beschlossen, dass viele Auflagen am 20. März enden sollen. Viele Amateurmusizierende in ganz Deutschland hoffen auf einen Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen. Bereits am 4. März greifen die ersten Lockerungen.

Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester:

»Die heute beginnenden Lockerungen dürfen keinesfalls an der Amateurmusik vorbeigehen. Es ist unbedingt erforderlich, dass das unbeschränkte Musizieren in der Schule und im Amateurmusikbereich wieder möglich gemacht wird. Gerade im Kinder- und Jugendbereich kommt es ganz entscheidend auf die kommenden Wochen und Monate an. Die eigentliche Rettung unseres musikalischen Nachwuchses beginnt nach zwei Jahren Pandemie genau jetzt.«

BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB macht unmissverständlich deutlich, dass der Proben- und Konzertbetrieb im Bereich der Amateurmusik wie angekündigt spätestens ab dem 20. März wieder in vollem Umfang stattfinden können muss.

Bis die vollständige Rückkehr zum regulären Proben- und Konzertbetrieb erreicht sein wird, müssen die NEUSTART-Hilfen mindestens bis Ende 2023 verlängert werden. Zugleich sei es unbedingt nötig, die »Kultur der Angst« vor dem Singen und gemeinsamen Musizieren in den Chören und Orchestern zu überwinden.

»Es braucht ein ganzes Maßnahmenpaket, damit die Amateurmusik nach zwei Jahren Unterbrechung Ausdruck unserer starken Zivilgesellschaft bleiben kann«, so Strasser weiter.

Der Bundesmusikverband fordert die Bund-Länder-Runde bei der Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte auf, die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen zu behandeln.

Dazu gehört, so BMCO-Präsident Benjamin Strasser weiter, »bundesweit so rasch wie möglich die Auslastungszahlen für die Kulturveranstaltungen zu erhöhen, um die Planungssicherheit für Konzerte und Festivals wiederherzustellen und die vielfach leeren Vereinskassen wirtschaftlich zu stärken.«

Wo immer es die Abstände oder alternative Schutzmaßnahmen zulassen, setzt sich der Bundesmusikverband dafür ein, dass wie für andere gesellschaftliche Bereiche vorgesehen, das Musizieren in der Gemeinschaft auch bald wieder ohne Masken möglich sein wird.

»Für die Akzeptanz der Maßnahmen wird es in Zukunft ganz entscheidend sein, für die Vereinheitlichung der Corona-Regeln zu sorgen«, so Strasser weiter.

Damit das Singen im Musikunterricht und Musikangebote im Chor und im Orchester schnell wieder stattfinden können, erarbeitet das von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK kontinuierlich Empfehlungen für das Musizieren unter Pandemie-Bedingungen. In der neuesten Publikation »Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen Version 2.0« weist das Netzwerk darauf hin, dass richtig getragene FFP2-Masken den besten Schutz vor Infektionen bieten. Ein vergleichbarer Schutz kann ohne Masken beim gemeinsamen Musizieren erreicht werden durch: 1. sehr gute Belüftung, 2. zeitnahe Antigentests für alle bei hohen Inzidenzen und 3. Abstände von mind. 1,5 Metern.

Gemeinsam mit dem Bundesmusikverband setzt sich das Kompetenznetzwerk entschieden dafür ein, Singen und Musizieren nicht länger als Quelle der Gefahr wahrzunehmen, sondern als zentralen Bestandteil kultureller Bildung und gesundheitsförderndes Element.

Nach der Pandemie kann die Musik für die Wiederannäherung von Menschen eine entscheidende Rolle einnehmen. Musik in der Gemeinschaft, im Verein oder dem Kirchenchor fördert nachgewiesenermaßen die Gesundheit. In einer vernetzten Welt, in der sich dennoch so viele Menschen wie nie zuvor einsam fühlen, kann das vereinsgetragene Musizieren gerade nach der Corona-Pandemie einen Ausweg aus der Einsamkeit und insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Perspektive bieten.

 

Bundesmusikverband Chor & Orchester, 04.03.2022

05 Jan 2022

Bereits am 9. April 2020 verkündete das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen.

Die Finanzverwaltung benennt zahlreiche Erleichterungen bzw. Ausnahmen u.a. bei Spendennachweisen, Spendenaktionen, Zuwendungen aus Betriebsvermögen (Sponsoring), Arbeitslohnspenden, Überlassung von Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln sowie Mittelverwendung.

Mit einem neuen Schreiben des BMF vom 15. Dezember 2021 wurde die Geltungsdauer dieser Maßnahmen nun bis zum 31.12.2022 verlängert.

Eine Übersicht über die bisherigen Schreiben zu den Maßnahmen findet sich unter www.vereine-stiftungen.de. auf der Webseite des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

15 Dez 2021

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) startet mit verschiedenen Ausschreibungsrunden in das neue Jahr. Ab dem 15. Januar 2022 können sich Musikensembles im NEUSTART KULTUR-Programm IMPULS auf Fördersummen bis zu 15.000 EUR bewerben. IMPULS ist ein Rettungsprogramm, das den 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, beim Erhalt und der Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten helfen soll.

Bis zum 15. Januar sind zudem Anträge im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! möglich. MUSIK FÜR ALLE! fördert außerschulische Musikprojekte von Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren und sorgt deutschlandweit für frühkindliche Förderung und zusätzliche Teilhabechancen insbesondere für junge Menschen in finanziellen und sozialen Risikolagen.

Auch im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK soll im Januar 2022 eine neue Antragsrunde starten.

BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB kommentiert: »Der Bundesmusikverband startet mit verschiedenen Ausschreibungen in das neue Jahr, die Hoffnung geben. Gerade die NEUSTART KULTUR-Hilfsprogramme erhalten und stärken die Amateurmusik dort, wo die Corona-Pandemie insbesondere im Bereich der Musik zu einem massiven Vertrauensverlust geführt hat. Hier muss die Nachwuchsarbeit nachhaltig verstärkt werden. Im Werben um neues Vertrauen und Mitbestimmung ist deshalb so wichtig, dass auch Programme wie MUSIK FÜR ALLE! die musikalische und regelmäßige Unterstützung von Kindern in den Blick nehmen. Ein Fokus unserer zukünftigen Arbeit sollte Kindern und Jugendlichen gelten – die Musik kann dabei helfen.«

 

MUSIK FÜR ALLE! – Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern

Das Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! ermöglicht Kindern und Jugendlichen von 3-18 Jahren bessere Zugangschancen zur musikalischen Bildung. Dank seiner großen Vielfalt schafft es zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur für junge Menschen und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks-und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Bis zum 15. Januar können im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE!  wieder außerschulische Projekte und vielfältige Ideen in den Modulen Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition beantragt werden. MUSIK FÜR ALLE! fördert so bspw. das Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder Konzertbesuche. Die Laufzeit der Projekte ist jeweils bis zum 31.12.2022 möglich.

Zusätzliche Informationen zum Förderkonzept MUSIK FÜR ALLE! können in der Halbzeitbroschüre nachgelesen werden. Genauere Informationen zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie unter:  https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/

Neues Antragsverfahren beim Förderprogramm IMPULS startet am 15. Januar 2022

Das fast 20 Mio. EUR starke bundesweite Förderprogramm IMPULS fördert die Vielfalt an Organisationsformen der Amateurmusik in ländlichen Räumen. Ab dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Anträge bei IMPULS einreichen.

Es wird im nächsten Jahr keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen zum kreativen Neustart, zur Mitgliedergewinnung und zur Strukturstärkung, die im Jahr 2022 starten und zum Abschluss kommen.

Bei zwei digitalen Infoveranstaltungen am 18.01. und 03.02.2022 haben alle Interessierten die Chance, mehr über das Förderprogramm und das neue Antragsverfahren zu erfahren und ihre Fragen zu klären. Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zu den Infoveranstaltungen finden Sie unter www.bundesmusikverband.de/impuls/. Ab dem 17. Januar 2022 wird unter der Nummer 07425 / 32 88 06 – 50 zudem eine telefonische Antragsberatung geboten.

NEUSTART AMATEURMUSIK – fördert im Jahr 2022 mit über 5 Mio. Euro die Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten

NEUSTART AMATEURMUSIK geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz.

Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund 5 Mio. EUR für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. NEUSTART AMATEURMUSIK fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die auf Grund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit, etc. einen Neustart benötigen und ihre künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten.

Auch hier wird es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen.

Für die neue Antragsphase sind digitale Veranstaltungen geplant, in denen Hinweise für die Antragstellung gegeben werden und Fragen geklärt werden können. Zudem wird eine Antragshotline und FAQs Interessierte unterstützen. Sämtliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.bundesmusikverband.de/neustart/. Folgen Sie uns auch gerne für aktuelle Informationen auf Facebook @neustartamateurmusik.

Bundesmusikverband Chor & Orchester

20 Sep 2021

Am 7.9.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis 31. August 2022 verlängert. Für Vereine bedeutet dies u.a., dass sie Mitgliederversammlungen bis dahin in begründeten Fällen weiterhin digital oder hybrid abhalten dürfen, auch, wenn die Satzung dies nicht vorsieht.

Wenn ein Verein über den 31. August 2022 hinaus virtuell tagen möchte, sollte die Satzung vor Laufzeitende des verlängerten Gesetzes entsprechend angepasst werden.

 

17 Jun 2021

Das Bundesfinanzminsterium (BMF) hat seine bisherigen Ausführungen zu Erleichterungsregelungen in der Corona-Pandemie in einigen Punkten ergänzt (FAQ „Corona“ – Steuern, Stand: 26. April 2021).

Zeitnahe Mittelverwendung
Viele gemeinnützige Einrichtungen haben ihre Aktivitäten aktuell weitgehend eingestellt. Trotz weitgehender Einnahmeneinbrüche wurde die eingenommen Mittel deswegen vielfach nicht verwendet. Gesetzlich vorgesehen ist, dass Mittel zeitnah und damit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen.

Das BMF nennt zwar keine konkrete Fristverlängerung für die Mittelverwendung, stellt aber klar, dass angesichts der derzeitigen Situation bei der Frist in jedem Fall die Auswirkungen der Corona-Krise berücksichtigt werden. Den gemeinnützigen Einrichtungen wird damit mehr Zeit als gewöhnlich zur Verwendung der angesammelten Mittel eingeräumt. Die im Jahr 2020 oder 2021 eigentlich für einen bestimmten Zweck zur Verwendung vorgesehenen Mittel müssen also nicht irgendwie anderweitig verwendet werden.

Auflösung von Rücklagen
Das BMF erlaubt ausdrücklich die Auflösung von Rücklagen, die zu anderen Zwecken gebildet worden sind. Sie dürfen aufgelöst werden, um eine aufgrund der Corona-Krise entstandene wirtschaftliche Notlage abzumildern. Das gilt also auch für zweckgebundene Rücklagen oder Wiederbeschaffungsrücklagen.

Rückerstattung von Beiträgen
Die Rückerstattung von Beiträgen hatte das BMF ebenfalls schon mit früherem Schreiben erlaubt. Bis Ende 2021 ist das unschädlich, auch wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen. Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Fehlen satzungsmäßiger Tätigkeiten
Grundsätzlich erhalten gemeinnützige Einrichtungen für Jahre, in denen sie keine satzungsmäßigen Zwecke verfolgen, keine Gemeinnützigkeit. Von diesem Grundsatz weicht das BMF ab, wenn es den Einrichtungen wegen der Pandemie nicht möglich war, ihren satzungsmäßigen Tätigkeiten im üblichen Umfang nachzugehen oder wenn sie sogar weitestgehend untätig bleiben. Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht – so das BMF – sollen die Finanzämter das nicht beanstanden, wenn in den Tätigkeitsberichten diese Einschränkungen glaubhaft gemacht werden. Es wird also genügen, wenn der Verein im Tätigkeitsbericht kurz darstellt, in welcher Weise die eigenen Aktivitäten von der Corona Pandemie betroffen waren.

Verschiebung der Mitgliederversammlung
Aufgrund der Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie ist es im Jahr 2020 vielen gemeinnützigen Vereinen nicht möglich gewesen, Mitgliederversammlungen durchzuführen. Das ist – so das BMF – gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich. Sofern eine Mitgliederversammlung Corona bedingt ausgefallen ist oder verschoben wurde, soll der Verein das zuständige Finanzamt bei der nächsten turnusmäßigen Steuererklärung darauf hinweisen und etwaige Unterlagen (zum Beispiel Tätigkeitsberichte) beigefügen: Entsprechende Unterlagen aus der Mitgliederversammlung (Protokolle und Jahresberichte) sind ja nicht verfügbar.

 

Quelle: Vereinsinfobrief Nr. 411 (www.vereinsknowhow.de).

10 Mrz 2021

Seit mehreren Monaten beschäftigt uns wohl alle die Frage: Wie kann ein Neustart der Amateurmusik gelingen? Neben der Bereitstellung von Informationen besteht hier die Notwendigkeit, Kräfte und Wissen zu bündeln und sich zu vernetzen.

Das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK, an dem auch der Deutsche Harmonika-Verband beteiligt ist, bietet unter dem Dach des Bundesmusikverband Chor & Orchester mit mehr als 20 neuen Mitarbeitenden seit Februar 2021 umfangreiche Unterstützung für Ehrenamtliche. Es bietet u.a. rechtliche Beratung an, hilft bei der Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, erstellt Informationsmaterial zu Finanzierungshilfen und gibt Inspiration zu kreativen Lösungen in Pandemiezeiten.

Für die Wiederbelebung des musikalischen Schaffens und des sozialen Zusammenhalts in der Amateurmusik ist nun auch die Ausschreibung für eine direkte Projektförderung an den Start gegangen. Musikensembles können sich bis zum 31. März 2021 mit einem beispielgebenden Projektvorhaben um eine Förderung von bis zu 10.000 Euro beim BMCO-Projektbüro oder auf die Durchführung einer Zukunftswerkstatt mit kompetenten Workshopleiter*innen bewerben, die mit bis zu 2.000 gefördert werden kann.

Alle Details zur Ausschreibung sowie ausführliche FAQ finden sich auf der Homepage des BMCO.

01 Dez 2020

Einladung zur Teilnahme an Online-Umfrage

Liebe Mitglieder im DHV, Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), seinem Dachverband und Interessenvertretung für die gesamte Amateurmusikszene in Deutschland, eine große, verbandsübergreifende Corona-Umfrage unter den laienmusikalischen Ensembles durchführen zu können. Mit Ihrer Beteiligung an der Umfrage helfen Sie uns dabei, mit einer starken Stimme für unsere gemeinsamen Belange eintreten zu können! Denn die Umfrage wird uns wertvolle Daten zu den Problemen und Bedarfen, die sich durch die COVID-19-Pandemie für die verschiedenen Ensembles der Amateurmusik […]

28 Okt 2020

Appell des BMCO-Präsidenten Strasser: „Wir müssen irreversible kulturelle Schäden vermeiden“

Vor dem Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten und einem möglichen zweiten Lockdown warnt der Präsident des Bundesmusikverbands bei weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie auch kulturelle und soziale Folgen mit zu bedenken – statt vorschnellen Pauschalisierungen im Bereich der Amateurmusik appelliert er an Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Eine Ansteckung über Aerosole bleibt für den musikalischen Bereich ein schwer einzuschätzendes Risiko. Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID19 treffen den Bereich der Amateurmusik bereits besonders hart. Der deutliche Wiederanstieg der Infektionszahlen […]