Die Führung eines Vereins verlangt fundiertes Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen. In unserem Online-Seminar »Fragen & Antworten zum Vereinsrecht« am 28. November 2026 (10:00–13:00 Uhr) klärt Rechtsanwalt Alexander Otterbach zentrale Fragen zu Vorstandsstrukturen, Haftung und Satzung. Ihre konkreten Themen können Sie vorab einreichen oder live im Seminar besprechen. Sichern Sie Ihrem Verein rechtliche Klarheit und melden Sie sich bis zum 10. November 2026 direkt online an: https://www.dhv-ev.de/events/fragen-antworten-zum-vereinsrecht/.
Vom 15. bis 19. Februar 2027 laden wir gemeinsam mit unseren Partnern Jugendliche von 12 bis 15 Jahren zur Ausbildung »Musiklotsin/Musiklotse« an die Bundesakademie Trossingen ein. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg. Neben Ensembleleitung und Musiklehre stehen Rhetorik, Veranstaltungsplanung und Vereinsstrukturen im Fokus. Der Eigenanteil beträgt 130 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Nutzen Sie diese Chance für Ihre engagierte Nachwuchsarbeit und melden Sie sich bis zum 06.11.2026: https://www.dhv-ev.de/events/musikalischer-kompaktkurs-musiklotsin-musiklotse-2027/
Unter diesem Leitgedanken kamen Ende September die Vorsitzenden der DHV-Landesverbände, das erweiterte Präsidium und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle in Rüsselsheim zusammen. Im Mittelpunkt unserer Tagung stand ein intensiver Strategieworkshop, um zentrale Herausforderungen des Verbands und seiner Mitglieder anzupacken und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten. Dabei haben ordentlich die Köpfe geraucht – und das mit vollem Erfolg: Neben inspirierenden Impulsen haben wir verbindliche Handlungsschritte fixiert, die jede und jeder Einzelne von uns nun im Anschluss zielgerichtet anpackt. Dieser direkte, konstruktive Austausch stärkt unseren Zusammenhalt spürbar. Mit klarer Ausrichtung und frischer Energie geht es jetzt in die praktische Umsetzung mit dem Ziel im Blick, unsere Mitglieder noch besser unterstützen zu können.
Ein starker Meilenstein für die instrumentale Vielfalt und unsere Szene: Die Mundharmonika wird offiziell Instrument des Jahres 2030!
Was für eine beeindruckende Gemeinschaftsleistung. Durch den engagierten Einsatz der Community und unzählige Einreichungen in den vergangenen Wochen konnten die Landesmusikräte überzeugt werden. Für uns als Deutscher Harmonika-Verband ist dieser Beschluss ein starkes Signal. Er unterstreicht eindrucksvoll die Faszination, die klangliche Bandbreite und den festen Platz, den die Mundharmonika in unserer Musiklandschaft einnimmt – von der aktiven Basisarbeit in den Vereinen bis hin zur professionellen Konzertbühne.
Ein herzlicher Dank und große Anerkennung gehen an die Freunde der Mundharmonikaspielkultur e. V. sowie an alle Mitstreiter*innen für diese erfolgreiche Initiative! Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung für unsere Instrumentenfamilie und blicken mit Vorfreude auf die kommenden Jahre und das Aktionsjahr 2030!
Du möchtest dich in der musikalischen Jugendarbeit engagieren? Das »Schülermentorenprogramm Musik 2027« bietet Schüler*innen ab Klasse 9 in Baden-Württemberg eine qualifizierte musikalische und pädagogische Grundausbildung.
An fünf Wochenenden an der Bundesakademie Trossingen (Start: 22.01.2027) vertiefst du Fach-, Sozial- und Leitungskompetenzen für die musikalische Jugendarbeit in Schulen, Musikschulen und Musikvereinigungen. Die vollumfängliche Teilnahme ist verpflichtend; Absolvent*innen erhalten eine Urkunde des Ministeriums für Kultus. Der Eigenanteil beträgt 230,00 € für Unterkunft und Verpflegung. Bewerbungsschluss ist der 06.11.2026 – melde dich jetzt hier an.
Bis zu 18.000 Euro Preisgeld ausgelobt
Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester suchen wieder die »Landmusikorte des Jahres 2027«! Ländliche Kommunen mit bis zu 12.000 Einwohner*innen können sich gemeinsam mit ihren Ensembles und Vereinen bis zum 31. Januar 2027 bewerben. Vergeben werden drei Bundespreise mit 18.000, 10.000 und 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Gefördert aus Mitteln des Amateurmusikfonds, stärkt das Preisgeld neue Projekte sowie die Zusammenarbeit von Amateurmusik und Profiszene vor Ort. Geht eure Kommune mit musikalischen Ideen voran? Bewerbt euch jetzt.
Ende September haben uns die Landtagsabgeordneten Erwin Köhler und Jens Metzger in Trossingen besucht. In unserer Geschäftsstelle sprachen unser Präsident Niko Reith und Geschäftsführer Johannes Wollasch zentrale kulturpolitische Anliegen an. Insbesondere haben wir Herausforderungen für die Harmonika- und Akkordeonszene sowie für die gesamte Amateurmusik adressiert und mögliche Lösungen und wichtige Themen diskutiert. Wir sind auf großes Verständnis gestoßen und werden den Austausch für eine starke Interessenvertretung unserer Mitglieder engagiert fortsetzen
Das Mentorenprogramm Zusatzqualifikation »Singen mit Kindern« in Baden-Württemberg feiert sein 25-jähriges Bestehen! Am 17. Oktober 2026 laden die Initiatoren ab 10 Uhr in den Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ein. Auf dem Plan stehen Vorträge des Freiburger Instituts für Musikermedizin, ein Praxisworkshop mit Oliver Gies sowie der Festakt ab 16 Uhr. Wir unterstützen verlässliche Bildungsinitiativen für die musikalische Nachwuchsarbeit. Der Eintritt ist frei, eine Online-Anmeldung ist bis zum 04. Oktober 2026 möglich. Sei dabei und sichere dir rechtzeitig deinen Platz!
16,3 Millionen Menschen musizieren in Deutschland in ihrer Freizeit. Ob im Orchester, im Chor, in Ensembles, Musikschulen oder -vereinen – über 100.000 Ensembles der Amateurmusik schaffen wöchentlich gelebte Gemeinschaft, stiften generationenübergreifende Identität und tragen maßgeblich zur Lebensqualität im ländlichen sowie städtischen Raum bei. Um dieses unverzichtbare Fundament zu sichern, haben der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) und seine Mitgliedsverbände – darunter auch der Deutsche Harmonika-Verband e. V. (DHV) – einen dringenden gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag gerichtet.
Kürzungspläne bedrohen die geschaffene Stabilität
Hintergrund des Appells ist der aktuelle Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027: Während der Amateurmusikfonds in den Jahren 2025 und 2026 als einer der acht Bundeskulturfonds mit jeweils 4,6 Millionen Euro ausgestattet war, sieht der Entwurf für 2027 eine Absenkung auf 3 Millionen Euro vor. Das entspricht einer drastischen Kürzung um 1,6 Millionen Euro bzw. rund 35 Prozent. Eine solche Maßnahme würde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Konsolidierung und verlässliche Stabilisierung der Amateurmusik bereits nach einem Jahr wieder zunichtemachen.
Hohe Nachfrage: Nur 30 Prozent der Projekte bisher förderfähig
Dass der Förderbedarf in der Szene gewaltig ist, belegen die Zahlen der ersten drei Ausschreibungsrunden:
2.100 Anträge gingen bundesweit ein.
25,89 Millionen Euro Fördervolumen wurden angefragt.
644 Projekte konnten bisher bewilligt werden – das entspricht lediglich 30 Prozent der eingereichten Initiativen.
Der Fonds finanziert dabei keine bürokratischen Apparate, sondern wirkt direkt an der Basis: Er aktiviert Vereine, ermöglicht Modellprojekte zur Nachwuchsgewinnung, treibt Kooperationen voran und stößt nachhaltige Organisationsentwicklungen an. Jeder investierte Euro wird durch das enorme ehrenamtliche Engagement und lokale Eigenmittel vor Ort um ein Vielfaches gehebelt.
Gemeinsamer Appell an die Politik
In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die Verbände:
„Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestags und besonders an die Regierungsfraktionen: Setzen Sie die vereinbarte Stabilisierung fort und heben Sie den Amateurmusikfonds im parlamentarischen Haushaltsverfahren für das Jahr 2027 wieder auf das für 2026 beschlossene Niveau von 4,6 Millionen Euro an.“
Es geht nicht um einen zusätzlichen Ausbau oder neue Programme, sondern um das Halten des Status quo. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen verbindet die instrumentale und vokale Amateurmusik Menschen unterschiedlichster Generationen und Hintergründe. Wer die Amateurmusik kürzt, schwächt das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Das Förderprogramm »Inklusionstaler« der Allianz für Beteiligung bietet zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen und Projekte zu erhalten, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken – beispielsweise durch barrierefreie Veranstaltungsformate, barrierefreie Website-Anpassungen oder inklusive Freizeitangebote. Förderfähig sind die Sach- und Honorarkosten von entsprechenden Maßnahmen und Projekten mit jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.