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Tag : Foto: Michael Probst

04 Mrz 2022

»Die Rettung unseres musikalischen Nachwuchses beginnt nach 2 Jahren Pandemie genau jetzt.«

Der Bundesmusikverband fordert neben Lockerungen und Vereinheitlichungen der Corona-Regelungen für den Musikbereich ein Maßnahmenpaket Amateurmusik. Bei der Umsetzung weiterer Öffnungsschritte müsse die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen behandelt werden. Auch die Besucherzahlen für Konzerte sollten erhöht werden.

Die Corona-Konferenz von Bund und Ländern hat beschlossen, dass viele Auflagen am 20. März enden sollen. Viele Amateurmusizierende in ganz Deutschland hoffen auf einen Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen. Bereits am 4. März greifen die ersten Lockerungen.

Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester:

»Die heute beginnenden Lockerungen dürfen keinesfalls an der Amateurmusik vorbeigehen. Es ist unbedingt erforderlich, dass das unbeschränkte Musizieren in der Schule und im Amateurmusikbereich wieder möglich gemacht wird. Gerade im Kinder- und Jugendbereich kommt es ganz entscheidend auf die kommenden Wochen und Monate an. Die eigentliche Rettung unseres musikalischen Nachwuchses beginnt nach zwei Jahren Pandemie genau jetzt.«

BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB macht unmissverständlich deutlich, dass der Proben- und Konzertbetrieb im Bereich der Amateurmusik wie angekündigt spätestens ab dem 20. März wieder in vollem Umfang stattfinden können muss.

Bis die vollständige Rückkehr zum regulären Proben- und Konzertbetrieb erreicht sein wird, müssen die NEUSTART-Hilfen mindestens bis Ende 2023 verlängert werden. Zugleich sei es unbedingt nötig, die »Kultur der Angst« vor dem Singen und gemeinsamen Musizieren in den Chören und Orchestern zu überwinden.

»Es braucht ein ganzes Maßnahmenpaket, damit die Amateurmusik nach zwei Jahren Unterbrechung Ausdruck unserer starken Zivilgesellschaft bleiben kann«, so Strasser weiter.

Der Bundesmusikverband fordert die Bund-Länder-Runde bei der Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte auf, die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen zu behandeln.

Dazu gehört, so BMCO-Präsident Benjamin Strasser weiter, »bundesweit so rasch wie möglich die Auslastungszahlen für die Kulturveranstaltungen zu erhöhen, um die Planungssicherheit für Konzerte und Festivals wiederherzustellen und die vielfach leeren Vereinskassen wirtschaftlich zu stärken.«

Wo immer es die Abstände oder alternative Schutzmaßnahmen zulassen, setzt sich der Bundesmusikverband dafür ein, dass wie für andere gesellschaftliche Bereiche vorgesehen, das Musizieren in der Gemeinschaft auch bald wieder ohne Masken möglich sein wird.

»Für die Akzeptanz der Maßnahmen wird es in Zukunft ganz entscheidend sein, für die Vereinheitlichung der Corona-Regeln zu sorgen«, so Strasser weiter.

Damit das Singen im Musikunterricht und Musikangebote im Chor und im Orchester schnell wieder stattfinden können, erarbeitet das von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK kontinuierlich Empfehlungen für das Musizieren unter Pandemie-Bedingungen. In der neuesten Publikation »Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen Version 2.0« weist das Netzwerk darauf hin, dass richtig getragene FFP2-Masken den besten Schutz vor Infektionen bieten. Ein vergleichbarer Schutz kann ohne Masken beim gemeinsamen Musizieren erreicht werden durch: 1. sehr gute Belüftung, 2. zeitnahe Antigentests für alle bei hohen Inzidenzen und 3. Abstände von mind. 1,5 Metern.

Gemeinsam mit dem Bundesmusikverband setzt sich das Kompetenznetzwerk entschieden dafür ein, Singen und Musizieren nicht länger als Quelle der Gefahr wahrzunehmen, sondern als zentralen Bestandteil kultureller Bildung und gesundheitsförderndes Element.

Nach der Pandemie kann die Musik für die Wiederannäherung von Menschen eine entscheidende Rolle einnehmen. Musik in der Gemeinschaft, im Verein oder dem Kirchenchor fördert nachgewiesenermaßen die Gesundheit. In einer vernetzten Welt, in der sich dennoch so viele Menschen wie nie zuvor einsam fühlen, kann das vereinsgetragene Musizieren gerade nach der Corona-Pandemie einen Ausweg aus der Einsamkeit und insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Perspektive bieten.

 

Bundesmusikverband Chor & Orchester, 04.03.2022

18 Nov 2021

Improvisation, Begleitung nach Akkorden, Grooves und Stilistik: Die Dozenten Eric Dann und Matthias Matzke zeigen, wie der Einstieg mit einer ordentlichen Portion Spielfreude gelingt. Am Konservatorium wird es ab März 2022 den umfangreichen Zertifikatslehrgang »Akkordeon in Jazz & Pop« geben. 20 Lehrgangswochenenden teils online und teils in Präsenz in Trossingen formieren mit Video-Tutorials und Arbeitsmaterialien ein einzigartiges Konzept, das es dir erlaubt, tief in die Materie einzutauchen.

Alle Informationen zum Zertifikatslehrgang gibt es online unter www.hohner-konservatorium.de. Der Lehrgang startet mit einer Orientierungsphase am 12.-13.03.2022. Danach entscheiden die Teilnehmenden gemeinsam mit dem Hohner-Konservatorium über die Aufnahme in den Lehrgang.

13 Apr 2021

Unter dem Titel »Landmusik« startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm, das mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchgeführt wird. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen.

Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 Euro Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Amateure. Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Kulturvereine, Schulen und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen.

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung »Landmusikort des Jahres«: Einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 Euro erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.

In beiden Bereichen, Projektförderung und »Landmusikort des Jahres«, entscheidet eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke über die Verteilung der Fördermittel. Einsendeschluss ist der 14. Mai 2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.

Weitere Informationen und die vollständige Ausschreibung finden sich auf der Webseite des Deutschen Musikrates.