logo

Neues zu den Gebühren für das Transparenzregister

In letzter Zeit sorgte die Thematik „Geldwäschegesetz bzw. Transparenzregister“ für große Unruhe in der Vereinslandschaft. Hintergrund ist, dass der Bundesanzeiger derzeit Gebührenbescheide an Vereine für die automatische Veröffentlichung im Transparenzregister versendet und hierfür eine Gebühr zwischen 2,50 € und 7,50 € p.a. verlangt.

Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV), Paul Lehrieder MdB, hat hierzu von Finanzexpertin Antje Tillmann MdB erfahren, dass Vereine die Kosten nicht bezahlen müssen, diese trage der Bund. Paul Lehrieder MdB hat diesbezüglich BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB freundlicherweise informiert, dass ab sofort auch keine der Rechnungen, die möglicherweise noch bei den Vereinen eintreffen, bezahlt werden müssen.

Sollte dies dennoch der Fall sein oder Vereine eine solche Rechnung bereits bezahlt haben, bittet der Bundesmusikverband um eine Kopie der Rechnung (gerne auch digital) an den BMCO, z. Hd. v. BMCO-Geschäftsführer Lorenz Overbeck (overbeck@bundesmusikverband.de) um über das weitere Vorgehen beraten zu können.

Comments are closed.