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Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Vereine

Am 7.9.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis 31. August 2022 verlängert. Für Vereine bedeutet dies u.a., dass sie Mitgliederversammlungen bis dahin in begründeten Fällen weiterhin digital oder hybrid abhalten dürfen, auch, wenn die Satzung dies nicht vorsieht.

Wenn ein Verein über den 31. August 2022 hinaus virtuell tagen möchte, sollte die Satzung vor Laufzeitende des verlängerten Gesetzes entsprechend angepasst werden.

 

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