Seit dem 1. Januar 2025 gelten für Vereine folgende Neuerungen. Über einige Änderungen, wie die Kleinunternehmerregelung oder die E-Rechnung wurde bereits auf der Webseite des DHV sowie im Newsletter berichtet. Weitere Änderungen sind u. a. die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 556 € und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Sozialversicherung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.verein-aktuell.de/vereinsjahr-2022.