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Monthly Archives: Februar 2026

08 Feb. 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung: Organisationen, die freiberufliche künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, müssen 4,9 % der gezahlten Entgelte als Künstlersozialabgabe abführen. Für Dirigentinnen und Dirigenten in Amateurmusikorchestern und -chören gilt weiterhin eine Ausnahme. Die Künstlersozialkasse ermöglicht selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowiePublizistinnen und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
https://www.dhv-ev.de/vereinsverwaltung/kuenstlersozialkasse/

04 Feb. 2026

Das 1. Orchester sucht zum baldmöglichen Zeitpunkt eine neue Dirigentin / einen neuen Dirigenten.

Wir sind eine engagierte und harmonische Truppe von 18 Spielerinnen und Spielern. Unser breitgefächertes Repertoire umfasst sowohl konzertante Musik als auch gute Unterhaltungsmusik. In regelmäßigen Abständen geben wir auch Kirchenkonzerte, einer weiteren Facette der Akkordeonmusik.

Weitere Informationen und Details entnehmen Sie bitte unserer Homepage
https://www.harmonikaclub-neckarsulm.de/

Gerne erteile ich Ihnen bei einem persönlichen Telefonat Auskunft.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Andrea Schüßler
1. Vorsitzende
andrea-schuessler-hcn@gmx.de
Telefonnummer 0176-81737791

04 Feb. 2026

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes lädt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier alle Menschen zu einem bundesweiten Mitmachtag ein. Ob Probenraum streichen, Noten sortieren oder Einblicke in Ihre Vereinsarbeit geben – nutzen Sie den 23. Mai, um Ihr Engagement sichtbar zu machen und Unterstützung zu gewinnen. Ideen lassen sich in der Datenbank eintragen, Vorlagen für Flyer und Social Media stehen zur Verfügung.

Mehr Infos: www.ehrentag.de/aktion-planen

01 Feb. 2026

Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2025 treten zum 1. Januar 2026 zahlreiche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine in Kraft. Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro jährlich angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Auch die Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro erhöht.

Es gilt eine neue Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung: Bis zu 100.000 Euro an Einnahmen müssen nicht mehr innerhalb von zwei Jahren für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden. Auch das Haftungsprivileg für ehrenamtlich Tätige wird gestärkt: Es gilt künftig auch dann, wenn Vorstands- oder Vereinsmitglieder eine Vergütung bis zu 3.300 Euro jährlich erhalten (seither 840 Euro). Außerdem entfällt für Vereine mit Einnahmen unter 50.000 Euro die Pflicht, Einnahmen und Ausgaben den vier steuerlichen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen. Zudem wird der Umsatzsteuersatz für den Verkauf von Speisen auf 7 Prozent gesenkt.