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Änderungen bei KSK-Abgabe, Mindestlohn und Minijob-Grenze

Für viele Vereine und selbstständig tätige Musikschaffende im Deutschen Harmonika-Verband sind die anstehenden Anpassungen im Jahr 2026 von Bedeutung. Die Künstlersozialabgabe wird auf 4,9 Prozent sinken. Gleichzeitig steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Mit der Erhöhung des Mindestlohns verändert sich auch die Minijob-Grenze: Sie liegt 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt 2027 auf 633 Euro. Für Vereine, die Minijob-Stellen anbieten oder regelmäßig Honorarkräfte beschäftigen, sind diese Entwicklungen besonders relevant.

Weitere Informationen bieten unter anderem die Künstlersozialkasse, die Bundesregierung, verein-aktuell.de sowie die Knappschaft-Bahn-See. (Links füge ich dann dahinter)

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