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Bildung gefördert – Musikunterricht bleibt steuerfrei

Die Steuerbefreiung für Musikunterricht bleibt erhalten. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2024 eine Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beschlossen, was vor allem Musikunterricht in der Amateurmusikszene betrifft. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) setzte sich intensiv für diese Neuregelung ein.

Die Anpassung des § 4 Nummer 21 UStG an das EU-Recht schließt künftig auch weitere Bildungs- und Fortbildungsleistungen ein, während das bisherige Bescheinigungsverfahren für Privatlehrer entfällt.

Für weitere Informationen hierzu sei auch auf den Artikel zum Herrenbergurteil in der Ausgabe 02/2024 der Harmonika International verwiesen.

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