logo

Corona-Betroffenenhilfe: Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen verlängert

Bereits am 9. April 2020 verkündete das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen.

Die Finanzverwaltung benennt zahlreiche Erleichterungen bzw. Ausnahmen u.a. bei Spendennachweisen, Spendenaktionen, Zuwendungen aus Betriebsvermögen (Sponsoring), Arbeitslohnspenden, Überlassung von Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln sowie Mittelverwendung.

Mit einem neuen Schreiben des BMF vom 15. Dezember 2021 wurde die Geltungsdauer dieser Maßnahmen nun bis zum 31.12.2022 verlängert.

Eine Übersicht über die bisherigen Schreiben zu den Maßnahmen findet sich unter www.vereine-stiftungen.de. auf der Webseite des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

Comments are closed.