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Informationen zum Zuwendungsempfängerregister

Im Laufe des Januars wird das neue Zuwendungsempfängerregister veröffentlicht. Alle gemeinnützigen Organisationen, also auch viele Vereine, sollen dort aufgeführt werden. Für Sie besteht aktuell kein Handlungsbedarf, denn die Eintragung erfolgt automatisch durch die Finanzämter. Sie wird jedoch nicht sofort sondern Schrittweise erfolgen, d.h. Ihr Verein wird ggfs. erst im Laufe des Jahres auffindbar sein. Zuwendungsbestätigungen sind weiterhin nötig und gültig. Spenderinnen und Spender können im Register künftig prüfen, ob die ausstellende Organisation wirklich gemeinnützig ist.

Weitere Informationen finden Sie hier  https://www.hausdesstiftens.org/das-neue-zuwendungsempfangerregister/

sowie auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern.

Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt bietet hierzu eine kostenlose Infoveranstaltung am 31. Januar an, 17:00–18:15 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung hier.

 

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