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Offener Brief zum Transparenzregister: Gebührenbescheide stoppen

In ganz Deutschland werden Vereinen aktuell Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters zugestellt. Mit Hinweis auf das Geldwäschegesetz wird von allen Vereinen die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert.

Unterschiedliche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der Bundesmusikverband Chor & Orchester, appellieren nun in einem offenen Brief an das Bundesministerium der Finanzen, die aktuellen Gebührenbescheide zu stoppen. Hintergrund ist, dass der Gesetzesentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Drs. 19/28164) am Mittwoch, den 14. April 2021, in erster Lesung im Bundestag behandelt und an die Ausschüsse verwiesen wird. Mit Blick aus der Praxis sehen die Unterzeichner*innen hier noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf.

Im Einzelnen fordern die Unterzeichner*innen:

  • Den aktuellen Versand von Gebührenbescheiden zu stoppen und bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
  • Keine neuen eigenständigen Meldepflichten für gemeinnützige Vereine einzu-führen. (Die im Entwurf des Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinGw) geplanten zusätzlichen Meldepflichten erhöhen die bürokratische Mehrbelastung und gehen, da auf wirtschaftliche Aktivitäten abzielend, an der Realität gemeinnütziger Vereine vorbei. Denn die Vereine sind mit ihren recht-lichen Vertreter:innen im Vereinsregister bereits eingetragen und die Einnahmen und Ausgaben werden mindestens alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft.)
  • Die automatische Gebührenbefreiung für Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, ohne gesonderten Antrag umzusetzen. Auch die Bundesländer setzen sich im Bundesrat für die Gebührenbefreiung von gemeinnützigen Vereinen ein (Drs. 133/21).
  • Auch laufende Gesetzgebungsverfahren, wie z. B. das TraFinGw, auf ihre Bürokratiebelastung für das bürgerschaftliche Engagement zu überprüfen und anzupassen.
    Darüber hinaus soll zukünftig im Sinne einer Engagementverträglichkeitsprüfung die Bürokratiebelastung für rein ehrenamtlich getragene Strukturen systematisch abgebaut und in laufenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Den vollständigen Brief gibt es hier zum Download.

 

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