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Vereinsrecht wird digitaler

Vereine dürfen ihre Mitgliederversammlungen künftig grundsätzlich hybrid abhalten. Das heißt: Die Mitglieder können sowohl in Präsenz als auch digital an den Treffen teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen. Eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde vom Bundestag verabschiedet. Für die Pandemie-Zeit wurde im März 2020 eine Sonderregelung erlassen, die allen Vereinen rein virtuelle Versammlungen ermöglichte. Sie lief Ende August 2022 aus. Details finden sich unter: www.das-parlament.de

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