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18 März 2021

Digitales Lexikon der Amateurmusik

Die frei zugängliche Enzyklopädie bündelt das Fachwissen rund um die Amateurmusik und schafft einen Mehrwert für alle Ensembles. Dazu beantwortet Amu, das schlaue Füchslein der Amateurmusik, nun zahlreiche Fragen. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.

Im Bereich des Amateurmusizieren spielt die Entlastung von ehrenamtlich engagierten Menschen nicht erst seit der Corona-Pandemie eine große Rolle. In den vergangenen Jahren arbeitete der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) daher gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden an einer Plattform, welche den Wissenstransfer von Hauptamtlichen auf der Bundesebene zu den meist Ehrenamtlichen auf der lokalen Ebene beschleunigen kann.

In mehreren Umfragen und Workshops der Amateurmusikverbände kristallisierte sich heraus, dass insbesondere ein Lexikon der Amateurmusik einen deutlichen Mehrwert bieten würde: Informationen rund um das Amateurmusizieren sollten gebündelt und Wissen leicht zugänglich gemacht werden.

Während aus dieser Idee immer konkreter die Konzeption der digitalen Wissensplattform frag-amu.de wuchs, vergrößerte die Corona-Pandemie zusätzlich den Bedarf. Corona hat unzählige neue Fragen aufgeworfen. Fragen, die im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK zusammenlaufen, die wieder und wieder gestellt und dort gemeinsame für die gesamte Amateurmusikszene beantwortet werden. Da das Kompetenznetzwerk verlässliche Antworten erarbeitet, lag es nahe, diese sogleich in das Online-Lexikon der Amateurmusik einzuspeisen.

Die Themen auf frag-amu.de orientieren sich dynamisch an Bedarf und Wünschen von Amateurmusiker*innen. Besonders aktuell sind in der derzeitigen Situation Themen wie die Weiterbezahlung von Dirigent*innen, Haftung bei Infektionen und virtuellen Mitgliederversammlungen. Hoch aktuelle, leicht verständliche und verlässliche Informationen zu Corona-Fragen sind stark nachgefragt. Die Plattform frag-amu.de entlastet hierbei – ebenso wie bei den rechtlichen Fragen, die den amateurmusikalischen Alltag immer mehr prägen – alle Engagierten.

Frag-amu.de bündelt das gesammelte Wissen und die gemeinsame Expertise aller Amateurmusikverbände. So kann ein Verband z.B. Fachkenntnisse zum Urheberrecht beisteuern, und ein anderer z.B. Inhalte und Methoden zur Nachwuchsgewinnung übermitteln. Weil es bei den meisten Themen keinen Unterschied macht, um welche Art von Ensemble, es sich handelt, ist dieses Wissen auf alle Ensembles von A wie a-cappella bis Z wie Zupforchester übertragbar. Weitere Artikel kommen laufend hinzu, die Erweiterung der Plattform ist also ein kontinuierlicher Prozess.

Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Via Kommentarfunktion oder Kontaktformular können Amu weitere Fragen gestellt, Anregungen gegeben oder zusätzliche Artikel gewünscht werden. Spezielle Nachfragen zu Corona-Themen der Amateurmusik beantwortet die Beratungsstelle von frag-amu.de auch telefonisch: Von Montag bis Freitag jeweils von 11-13 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 19-21 Uhr unter 030- 609 807 81 – 39.

Die Programmierung von frag-amu.de wurde im Rahmen des Projekts „Die Verantwortlichen #Digital“ der Akademie für Ehrenamtlichkeit aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Der Betrieb und die Redaktion der Plattform werden gefördert von der Beauftragten für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.

Den Link zur Wissenplattform finden Sie auch auf unserer Homepage unter  Vereine –> Vereinsknowhow

18 Jan. 2021

Der Deutsche Harmonika-Verband lädt herzlich ein zu seiner beliebten Fortbildungsveranstaltung, der Osterarbeitswoche. Für viele Teilnehmende bedeutet die Osterarbeitswoche in der Bundesakademie Trossingen weniger »Arbeit« mit dem Akkordeon oder der Mundharmonika, sondern vielmehr Urlaub mit dem Lieblingsinstrument unter Gleichgesinnten. Neben der Vermittlung neuer Literatur, Spiel- und Dirigiertechniken in den Lehrgängen sorgt ein attraktives Rahmenprogramm für neues Wissen und Informationsaustausch. Nicht nur »Stammgäste«, auch neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich willkommen! Suchen Sie sich aus dem vielseitigen Lehrgangsangebot das Passende heraus.

Wir freuen uns auf Sie!

Nähere Informationen in der Ausschreibung Osterarbeitswoche 2021

ZurOnline-Anmeldung

09 Dez. 2020

Der Deutsche Musikrat bietet im Rahmen seiner Online-Seminarreihe erneut konkrete Hilfe an:

Am Freitag, 11. Dezember (11 Uhr oder 14 Uhr) führen  Rechtsanwältin Janina Jundt und Rechtsanwalt Prof. Clemens Pustejovsky (www.np-recht.de) durch den Dschungel der  Antragstellung und vereinfachen, was es mit der Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe (sowie Dezemberhilfe) und Überbrückungshilfe III (Neustart-Hilfe) auf sich hat. Das Seminar findet öffentlich statt.

Zusammengefasst geht es in diesem Online-Seminar um folgende Themen:

  1. Was beinhalten die Überbrückungshilfe II und die November-/Dezemberhilfe?
  2. Wer ist antragsberechtigt? Und wer fällt durchs Raster?
  3. Wofür können Gelder beantragt werden?
  4. Wie, wo, bei wem und bis wann ist ein Antrag zu stellen?
  5. Wieviel Geld wird gezahlt? Und was kostet mich die Antragstellung?

+  Fragerunde!

Anmeldeformular

 

10 Nov. 2020

Am Donnerstag, 05. November 2020, tagten das Präsidium und die Landesvorsitzenden im DHV. Aufgrund der für die kommenden Monate unvorhersehbaren Infektions- und Verordnungslage hat sich das Gremium dafür entschieden, den Akkordeon Musik Preis 2021 (AMP) ohne die Vorentscheide durchzuführen. Wir möchten damit einer etwaigen Ungleichbehandlung vorbeugen und die Durchführung des AMP sichern.

Das bedeutet, dass die Landeswettbewerbe bundesweit ausfallen werden und eine direkte Weiterleitung zum Finalwettbewerb in Ettlingen stattfindet. Ausnahmsweise werden auch die Wertungen in Altersgruppe 1 im Finalwettbewerb ausgerichtet, welche normalerweise nur in den Landeswettbewerben antritt. Da es nun keine Vorentscheide und daher auch keine Vorauswahl für den Finalwettbewerb gibt, liegt die Verantwortung der Entsendung von Teilnehmenden nun bei den Lehrkräften und Ausbilder*innen. Daher bitten wir, die Auswahl mit Bedacht zu treffen und möglichst nur geeignete Teilnehmende anzumelden.

Die Ausschreibung ist unter Beachtung der o.g. Änderungen weiterhin gültig. Ausschreibung und Anmeldung zum Finalwettbewerb finden Sie unter:

Akkordeon Musik Preis

25 Sep. 2020

Der Akkordeon und Handharmonikaclub Sielmingen ist im Rennen um den mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises 2020. Vom 15. September bis 27. Oktober kann abgestimmt werden. Im Februar 2020 wurde der Akkordeonverein mit seinem Theaterstück „Die Maus und der Grüffelo“ Preisträger der Werner-Weinmann-Stiftung und deshalb für den Deutschen Engagementpreis vorgeschlagen.

2020 wurde das beliebte und bekannte Kinderbuch „Die Maus und der Grüffelo“ auf die Bühne gebracht, in dem die kleine und vermeintlich schwache Maus dem gefährlichen Monster das Fürchten lehrt – und damit eine Mutmacher-Geschichte für Kinder ist. 24 Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren, mit und ohne Migrationshintergrund brachten das Stück nach vier Monaten harter Probenarbeit in öffentlicher Aufführung auf die Bühne. Unter den Zuschauern sind üblicherweise viele Menschen mit Behinderung, die gezielt angesprochen und eingeladen werden und sich über diese Wertschätzung freuen. Von der Theatersaison 2011/2012 bis 2018/2019 waren so auch Menschen mit Behinderung unter den Schauspielern.

Weitere Informationen unter: www.ahc-sielmingen.de

Wer die Jugend-und Vereinsarbeit des Clubs sowie die Fortführung des inklusiven und integrativen Kindertheaterprojekts unterstützen möchte, stimmt unter www.deutscher-engagementpreis.de/publikumspreis für „Die Maus und der Grüffelo“ ab.

Direkter Link zur Abstimmung für den AHC-Sielmingen

Hintergrund: Der Deutsche Engagementpreis

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Nominiert werden können alljährlich Preisträgerinnen und Preisträger anderer Engagementpreise in Deutschland. Der Deutsche Engagementpreis würdigt das freiwillige Engagement von Menschen in unserem Land und all jene, die dieses Engagement durch die Verleihung von Preisen unterstützen. Ziel ist es, die Anerkennungskultur in Deutschland zu stärken und mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu begeistern.

14 Sep. 2020

Das Angebot des Bundesakkordeonorchesters zur Mitwirkung im Orchester richte sich an Musiker, die entweder hauptberuflich als Musikstudenten, Musiklehrer, Solisten oder Dirigenten mit dem Akkordeon verbunden sind oder die aufgrund ihrer Spielfähigkeit auf professionellem Niveau auch als Amateure für eine Mitwirkung ineinem solchen Ensemble ausreichend qualifiziert sind. Dies kann ggf. durch ein Vorspiel oder entsprechende Referenzen nachgewiesen werden. Das BuAkkO im DHV ist grundsätzlich ein Projektorchester für Spieler im Alter ab 27 Jahren. In Ausnahmefällen können auch jüngere Spieler zur Teilnahme zugelassen werden. Dies ist bei der Anmeldung (schriftlich begründet) zu beantragen.

Die Planungen für 2021 sind natürlich geprägt von den Entwicklungen der Corona-Pandemie. Die geplante Konzertreise nach London wird auf spätere Projektjahre verschoben. Dennoch konnte Ian Watson (London) als Dirigent für 2021 gewonnen werden.

Für das Jahr 2021 sind folgende Termine geplant:
Erste Arbeitsphase: 16. / 17.1.2021
Landesmusikakademie Hessen auf Schloss Hallenburg in Schlitz
Geprobt wird am Samstag von 10.00-21.00 Uhr und am Sonntag von 9.00-15.00 Uhr.

Zweite Arbeitsphase und Premieren-Konzert am 27./ 28.2.2021 in Nürnberg.
Geprobt wird am Samstag von 10.00-21.00 Uhr. Einspielprobe am Sonntag ab 9.30 Uhr.
Konzert um 11.15 Uhr im Neuen Museum Nürnberg

Das Programm beinhaltet u.a. Uraufführungen von Stefan Hippe und Ian Watson sowie Werke von Dmitri Schostakowitsch und John Williams. Alle Planungen erfolgen vorbehaltlich der weiteren „Corona-Entwicklung“ und den jeweils aktuellen Coronaverordnungen und Hygienebestimmungen. Bei der Unterbringung, den Probenmöglichkeiten und der Konzertdurchführung werden alle derzeit gültigen Bestimmungen berücksichtigt.

„Geplante Fehlzeiten“ sind bei den Proben des Bundesakkordeonorchesters aufgrund der kompakten Organisationsformen nicht möglich. Der Teilnehmerbeitrag deckt auch die bei den Probephasen und Konzerten notwendigen Übernachtungen ab. Zusätzliche Übernachtungen, beispielsweise bei Anreise bereits am Vortag, müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

Die Teilnehmergebühr beträgt für das gesamte Projektjahr 200 €

Die Anmeldung (hier) erfolgt verbindlich für alle Probentermine und Konzerte. Sollte wider Erwarten ein Termin seitens eines Teilnehmers nicht wahrgenommen werden können, verfällt die Teilnahmeberechtigung für das komplette Jahr, eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist auch in solchen Fällen leider grundsätzlich nicht möglich.

Aufgrund der besonderen Situation müssen sich bitte alle Interessenten für das neue Projektjahr offiziell anmelden (die mit den aktiven Spielern der Saison 2020 getroffene Vereinbarung gilt für 2021 nicht). Da die Teilnehmerzahl unter den besonderen Entwicklungen schwer einzuschätzen ist, muss die Anmeldung bis zum 30. September 2020 eingegangen sein. Nur so können evtl. Stornokosten vermieden werden.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter: www.buakko.de

Wir freuen uns auf Euch!!!

Mit freundlichen Grüßen, auch im Namen der Bundesdirigentin Silke D‘Inka,
Andrea Nolte (Projektleiterin)

13 Aug. 2020

die zuverlässige und schnelle Bearbeitung aller Anfragen im Kundenbereich ist ein zentrales Anliegen der GEMA. Der hohe Anteil von Kundenanliegen verbunden mit nicht digital zu verarbeitenden Angaben verhindert allerdings häufig die schnelle Bearbeitung. Dies geht zu Lasten Ihrer Mitglieder, z.B. durch verspätete Rechnungstellung, langwierige Reklamationsprozesse oder Abwicklung von Angemessenheitsanträgen sowie unserer Urheber, die auf ihre Ausschüttungen länger warten müssen oder ungenaue Abrechnungen erhalten aufgrund von z.B. Musikfolgen, die nicht zugeordnet werden können.

Deshalb werden ab Ende des Jahres 2020 Reklamationen, Kündigungen, Angemessenheitsanträge sowie Musikfolgen grundsätzlich nur noch über unser Onlineportal entgegengenommen. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie zur Etablierung einer zeitgemäßen Kundenkommunikation.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit den weiterführenden Informationen zu diesem Thema unter folgendem Link vertraut zu machen: https://www.gema.de/aktuelles/news/auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/

13 Aug. 2020

im November findet wieder eine Weiterbildung zu „Vereinspilot*innen“ in Kooperation mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester statt.

Link zur Anmeldung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an Karlheinz Heiss, der das Seminar leitet!

Ausschreibungs-Flyer zum Download

13 Aug. 2020

EU-Urheberrechtsreform: Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) macht sich für eine möglichst wortgetreue Übertragung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht stark.

Berlin, 11. August 2020  – Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) fordert eine Überarbeitung des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 24. Juni 2020 in Berlin vorgelegten Diskussionsentwurfs, mit dem insbesondere der umstrittene Artikel 17 der DSM-Richtlinie der EU in nationales Recht übertragen werden soll. In seiner Stellungnahme vom 30. Juli äußert der Verband starke Bedenken gegen den Diskussionsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“. Die Kritik des DMV bezieht sich insbesondere auf das geplante Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das  Art. 17 der Richtlinie umsetzen soll, jedoch zulasten der Rechteinhaber weit über die in diesem Artikel enthaltenen Regelungen hinausgeht.

Mühsam gefundener Kompromiss muss gewahrt werden

Der DMV begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV einen Vorschlag zur Umsetzung der Regelungen der DSM-Richtlinie zur Diskussion stellt. „Wir sind uns dabei der politischen Dimension der hier behandelten Bereiche durchaus bewusst und kennen das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Nutzer, Diensteanbieter und nicht zuletzt der Rechteinhaber. Uns allen sind die teilweise heftigen Diskussionen rund um die Verabschiedung der DSM-Richtlinie im letzten Jahr noch gegenwärtig“, meint Dr. Götz von Einem, Vorsitzender des Rechtsausschuss im DMV und ergänzt: „Umso wichtiger ist es, dass bei ihrer Umsetzung in nationales Recht die schlussendlich vereinbarten Ziele, Grundsätze und Regelungen möglichst genau berücksichtigt und übernommen werden – nur so kann der mühsam gefundene Kompromiss gewahrt werden.“ Zudem ist eine inhaltsgenaue Transposition auch die Voraussetzung für eine gleichlaufende Umsetzung der Richtlinie in sämtlichen Mitgliedstaaten und damit der Harmonisierung dieser Regelungen, die allen Beteiligten zugutekommt.

Diskussionsentwurf verstößt gegen geltendes Recht

„Leider stellt der Diskussionsentwurf diese Einigung in Frage, indem das BMJV einen eigenen Mechanismus für die Haftung von Plattformen vorschlägt. Eine derartige deutsche Sonderregelung würde dem Zweck der Richtlinie, in Europa einen einheitlichen Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, zuwiderlaufen“, erklärt von Einem.  Zudem verstoßen nach Auffassung des DMV einige Regelungen im Diskussionsentwurf sowohl gegen internationales und EU-Recht als auch gegen deutsches Verfassungsrecht. Von Einem ergänzt: „Die Richtlinie stellt die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für die auf ihren Plattformen hochgeladenen Inhalte eindeutig klar. Wird der Diskussionsentwurf wie vorgeschlagen umgesetzt, wird diese Regelung aufgeweicht und die gesamte Darlegungslast auf die Rechteinhaber verschoben. Erforderlich ist deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Diskussionsentwurfs, bei der möglichst eine wortgetreue Übertragung der Richtlinie angestrebt werden sollte.“

 

Bewährte Strukturen dürfen nicht infrage gestellt werden

Nach Ansicht des DMV ist es nicht zielführend, gesetzliche Regelungen anzustreben, die für bestimmte Branchen hilfreich sein mögen, jedoch in anderen Branchen bereits vorhandene und bewährte Strukturen infrage stellen. Ziel der DMV-Stellungnahme ist es daher, noch einmal auf die Besonderheiten des Musikverlagsgeschäfts hinzuweisen, die vor allem – und anders als in anderen Kulturbereichen – stark durch das Drei-Personenverhältnis von Urheber, Verleger und GEMA gekennzeichnet sind.

Über Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV):

Der DMV ist ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit rund 350 Mitgliedsverlagen repräsentiert der Verband rund 90 Prozent des in Deutschland generierten Musikverlagsumsatzes. Die im DMV organisierten Musikverlage erreichten im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 690 Mio. Euro. Dabei betragen der Druck und Vertrieb von Noten rund zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Musikverlage. Weitere Umsatzträger sind u. a. die Rechte und Lizenzen für Werbung, Musik im Film, die von den Verlagen wahrgenommen werden sowie die Einnahmen aus den Rechten, die von der GEMA kollektiv für in- und ausländische Autoren und deren Verleger wahrgenommen werden.

10 Juli 2020

Kulturprogramm mit Musik, Comedy und Kinderdisko
Eine vielseitige Veranstaltungsreihe bereichert das kulturelle Leben in den Sommerwochen. Der Waldhäuser Kultur-Sommer 2020 bietet für Waldhausen und die Region gleich vier Termine mit besonderen Veranstaltungen. Alle wurden exklusiv dafür zusammengestellt.

Den Auftakt macht am 26. Juli der Voralbkomödiant Thomas Schwarz. Er schlüpft mit seinem zielgenauen Humor in verschiedene Rollen. Erkennen wir uns oder unsere Mitmenschen hier wieder? Ja! Es bleibt nicht nur für Mundartfreunde kein Auge trocken. Also „(K)ein Grund zum Schwarz sehen“.

Am 9. August gastiert dann der König der Kinderdisko, Volker Rosin. In seiner Show wird gesungen, getanzt, gehopst und getrampelt. Dabei ist immer absolutes Mitmachen angesagt. Rosin ist der meistgespielte Kinderliedermacher in Europas Ferienregionen.

Im zweiwöchigen Rhythmus geht es dann am 23. August mit „Crossover-Akkordeon“ und Matthias Matzke weiter. Der international gefragte Akkordeon-Virtuose präsentiert ein mitreißendes Programm mit akustischem und elektronischem Akkordeon. Beeindruckende virtuose Momente ergänzen sich mit gefühlvollen zu einem Programm, bei dem kein Herz unberührt bleibt. Von klassischen Übertragungen auf das Akkordeon von Komponisten wie Mozart und Haydn, über groovige Arrangements von Latin und Swing bis zu Eigenkompositionen und Soundtrack bewegt sich Matthias Matzke stilsicher durch die Musikgeschichte und führt mit lockeren Anekdoten durch das Programm.

Zum Abschluss der Veranstaltungsreihe gastiert am 6. September die Berliner Akkordeonistin Yvonne Grünwald in Waldhausen. Sie ist Singer / Songwriter und wird Pop Akkordeon präsentieren. Den meisten ist sie durch die Teilnahme mit der Band „Elaiza“ am Eurovision Song Contest für Deutschland im Jahr 2014 in Kopenhagen bekannt. Im selben Jahr erreichte die Single „Is it right“ in Deutschland Goldstatus. Zu Jahresbeginn sorgte sie vor allem im Internet für Furore, als sie das erste Akkordeon- und Vokalcover des Hits „Dance Monkey“ veröffentlichte. Diese, aber auch weitere Coverversionen und Eigenkompositionen wird sie im Gepäck haben.

Veranstalter Handharmonika-Club (H.H.C.) Waldhausen möchte mit dem Waldhäuser Kultur-Sommer 2020 das kulturelle Leben beleben, Waldhausen und der Region nach den Einschränkungen und Ausfällen durch die Corona-Pandemie wieder etwas bieten. Gefördert wird die Reihe durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Beim Veranstaltungskonzept wurden die aktuellen Vorgaben in diesem Zusammenhang berücksichtigt sowie Hygienekonzepte umgesetzt.

Die Veranstaltungen finden daher mit eingeschränkter Anzahl an Plätzen in der Remstalhalle 73547 Lorch-Waldhausen bzw. im benachbarten Evangelischen Gemeindehaus statt. Eintritt nur mit Kartenreservierung möglich.

Weitere Informationen auf der Homepage des H.H.C.: www.hhc-waldhausen.de Kartenreservierung ab 8. Juli: I-Punkt Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171/603-4250 (Mo.-Fr. 9.00 – 18.00 Uhr, Sa. 9.00 – 14.00 Uhr)