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Neue Fördermöglichkeiten für Kinderschutz in der Kulturellen Bildung

Das Förderprogramm Start2Act der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung unterstützt Träger der Kulturellen Bildung bei der Umsetzung von Kinderschutz- und Präventionsprojekten. Einrichtungen können bis zu 2.000 Euro für kleinere Impulsprojekte oder bis zu 8.000 Euro für umfangreichere Expertiseprojekte beantragen. Anträge für Expertiseprojekte sind bis zum 31.01.2025 möglich. Am 14. Januar 2025 bietet die bkj zu diesem Programm ein Online-Infotreffen an.

Weitere Informationen und Details zur Antragstellung finden Sie unter www.start2act.de.

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