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Neue Kleinunternehmerregelung ab 2025: Wichtige Informationen für Vereine

Ab dem 1. Januar 2025 gelten höhere Bemessungsgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Umsätze bleiben steuerfrei, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 € (statt bisher 22.000 €) und der laufende Jahresumsatz 100.000 € (statt bisher 50.000 €) nicht überschreiten. Dies ist besonders für Vereine wichtig, da viele Einnahmen steuerfrei oder steuerbefreit sind.

Mehr Informationen und Tipps zu Änderungen für Vereine im neuen Jahr gibt es hier vereinsknowhow.de/newsletter/477.pdf.

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