Unter dem Titel Euro-Musique Rust 2022 treffen sich am 28. Juni 2022 zum 21. Mal vokale und instrumentale Jugendmusikgruppen zu einer länderübergreifenden musikalischen Begegnung im Europa-Park Rust. Träger der Veranstaltung ist die Landesmusikjugend Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Europa-Park und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (organisatorische Umsetzung: ZSL Außenstelle Ludwigsburg). Eingeladen werden Ensembles mit insgesamt etwa 3.000 musizierenden Jugendlichen aus den Regionen des Oberrheins und den unmittelbar angrenzenden Gebieten.
Der zeitliche Rahmen des Tages erstreckt sich von ca. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Begonnen wird mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 9.00 Uhr. Der Eintritt in den Park bzw. die eigenen Auftritte der Gruppen erfolgen im Anschluss an die Auftaktveranstaltung. Kleine Musiziergruppen sind ebenso willkommen wie größere Ensembles. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können Gruppen mit mehr als 70 Ensemble-Mitgliedern allerdings keine Zulassung erhalten. Bitte beachten Sie daher die verbindliche Nennung der Ensemblegröße.
Es werden ggf. auch kurzfristig die zum Veranstaltungszeitpunkt in Kraft gesetzten entsprechenden Corona-Verordnungen gelten.
Die Musikgruppen erhalten im April 2022 eine Nachricht über ihre Zulassung. Frühere Teilnahmen in den vorherigen Jahren werden bei der Auswahl und Zulassung der Gruppen berücksichtigt.
Die Anmeldung für 2022 ist bis spätestens 15. März unter www.euromusique.schulmusik-online.de möglich.
Der Landesmusikverband Baden-Württemberg (LMV) schreibt das Förderprogramm „Proben trotz Corona“ aus. Damit unterstützt er die Vereine seiner Mitgliedsverbände mit einer Fördersumme von rund 100.000 Euro. Ermöglicht wurde dies durch die großzügige Förderung durch das Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Dem LMV sind rund 6.300 Vereine mit über 12.000 Chor- und Orchestervereinen angeschlossen. Ab dem 10. Januar 2022 können sich diese für das Förderprogramm „Proben trotz Corona“ bewerben. Probeaufenthalte ab 2 Tagen – das können bspw. Probewochenenden oder auch ganze Wochen sein – bezuschusst der LMV im Jahr 2022 mit 50 %, maximal aber mit 3.000 Euro.
Damit verfolgt der LMV das Ziel, dass die Vereine nach langer Zeit ohne Proben wieder musikalisch tätig sind und gleichzeitig die sozial-emotionale Bindung in den Gemeinschaften gestärkt wird.
Die Kassen der Amateurmusikvereine sind nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie nahezu leer, da ihnen ihre Haupteinnahmequellen wie Konzerte und Veranstaltungen weggebrochen sind. Nicht nur die musikalische Qualität hat unter der Zwangspause stark gelitten, sondern auch die Gemeinschaft im Verein. Viele soziale Bindungen haben sich durch das Social Distancing gelockert oder gar aufgelöst und müssen wieder aufgebaut werden. Hier helfen vor allem gemeinsame Aktivitäten wie Probeaufenthalte, die jedoch kostenintensiv für die Vereine sind.
„Wir danken dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die großzügige Förderung.“, so Christoph Palm, Präsident des Landesmusikverbands Baden-Württemberg: „Wir freuen uns, dass wir ein weiteres Instrument zur Verfügung haben mit dem wir das Proben unserer Vereine fördern und dazu beitragen, dass es bei den Chor- und Orchesterensembles wieder klingt.“
Weitere Informationen auf der Website des LMV: www.landesmusikverband-bw.de/probentrotzcorona
Der Jahreswechsel bringt beim Deutschen Harmonika-Verband personelle Veränderungen im hauptamtlichen Bereich mit sich:
Mateusz Phouthavong, der über ein Jahr lang für den DHV im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK tätig war und zudem u.a. unser Projekt »Musik berührt« maßgeblich mitentwickelt hat, wird künftig neue Wege gehen. Wir bedanken uns herzlich für sein tatkräftiges Engagement sowie seine sehr wertvollen Impulse und freuen uns, dass wir in Verbindung bleiben werden. Für seine neue Tätigkeit wünschen wir ihm alles Gute.
Für die Mitwirkung des DHV im Netzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK konnten wir zwei neue Mitarbeitende gewinnen:
Andreas Zimmermann hat Politikwissenschaft und Soziologie in Bielefeld studiert. Seit dem Kindesalter spielt er Klavier, mittlerweile ergänzt durch weitere Tasteninstrumente wie Harmonium und Orgel. Zudem absolviert er eine berufsbegleitende Ausbildung zum Tontechniker. Vor seiner Tätigkeit für den DHV war Andreas Zimmermann beruflich vor allem in der politischen Bildung aktiv, insbesondere im Kontext der Themenfelder Flucht und Migration. Seiner neuen Tätigkeit sieht Andreas Zimmermann gespannt und optimistisch entgegen: »Ich freue mich auf die Arbeit im Netzwerk, da ich denke, dass die derzeitige Situation auch die Chance zur Erneuerung bieten kann, um Vereine gezielt zu unterstützen und in Veränderungsprozessen zu begleiten.«
Sabine Kölz spielt seit ihrem 11. Lebensjahr Akkordeon und lebt mit ihrem Mann in Trossingen. Im Jahr 2002 machte sie ihr Hobby zum Beruf und absolvierte ein Studium am Hohner-Konservatorium, das sie 2006 als staatlich anerkannte Musikpädagogin mit den Hauptfächern Akkordeon und Dirigieren abschloss. Seitdem ist sie als Lehrkraft für Akkordeon und Mundharmonika in unterschiedlichen Ensembles tätig. Von ihrer neuen Tätigkeit ist sie bereits jetzt sehr angetan: »Ich freue mich sehr, dass ich mich für den DHV im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK im Cluster Kreative Lösungen einbringen kann – liegt mir doch insbesonderre die Arbeit der Vereine, die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie das Musizieren mit Menschen im 3. Lebensabschnitt besonders am Herzen. Die Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen gestaltet sich von Anfang an hochspannend und ich bin sicher, dass wir gemeinsam sehr viel bewegen können.«
Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Sabine Kölz und Andreas Zimmermann und wünschen ihnen einen guten Start.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) startet mit verschiedenen Ausschreibungsrunden in das neue Jahr. Ab dem 15. Januar 2022 können sich Musikensembles im NEUSTART KULTUR-Programm IMPULS auf Fördersummen bis zu 15.000 EUR bewerben. IMPULS ist ein Rettungsprogramm, das den 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, beim Erhalt und der Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten helfen soll.
Bis zum 15. Januar sind zudem Anträge im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! möglich. MUSIK FÜR ALLE! fördert außerschulische Musikprojekte von Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren und sorgt deutschlandweit für frühkindliche Förderung und zusätzliche Teilhabechancen insbesondere für junge Menschen in finanziellen und sozialen Risikolagen.
Auch im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK soll im Januar 2022 eine neue Antragsrunde starten.
BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB kommentiert: »Der Bundesmusikverband startet mit verschiedenen Ausschreibungen in das neue Jahr, die Hoffnung geben. Gerade die NEUSTART KULTUR-Hilfsprogramme erhalten und stärken die Amateurmusik dort, wo die Corona-Pandemie insbesondere im Bereich der Musik zu einem massiven Vertrauensverlust geführt hat. Hier muss die Nachwuchsarbeit nachhaltig verstärkt werden. Im Werben um neues Vertrauen und Mitbestimmung ist deshalb so wichtig, dass auch Programme wie MUSIK FÜR ALLE! die musikalische und regelmäßige Unterstützung von Kindern in den Blick nehmen. Ein Fokus unserer zukünftigen Arbeit sollte Kindern und Jugendlichen gelten – die Musik kann dabei helfen.«
MUSIK FÜR ALLE! – Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern
Das Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! ermöglicht Kindern und Jugendlichen von 3-18 Jahren bessere Zugangschancen zur musikalischen Bildung. Dank seiner großen Vielfalt schafft es zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur für junge Menschen und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks-und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Bis zum 15. Januar können im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! wieder außerschulische Projekte und vielfältige Ideen in den Modulen Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition beantragt werden. MUSIK FÜR ALLE! fördert so bspw. das Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder Konzertbesuche. Die Laufzeit der Projekte ist jeweils bis zum 31.12.2022 möglich.
Zusätzliche Informationen zum Förderkonzept MUSIK FÜR ALLE! können in der Halbzeitbroschüre nachgelesen werden. Genauere Informationen zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie unter: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/
Neues Antragsverfahren beim Förderprogramm IMPULS startet am 15. Januar 2022
Das fast 20 Mio. EUR starke bundesweite Förderprogramm IMPULS fördert die Vielfalt an Organisationsformen der Amateurmusik in ländlichen Räumen. Ab dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Anträge bei IMPULS einreichen.
Es wird im nächsten Jahr keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen zum kreativen Neustart, zur Mitgliedergewinnung und zur Strukturstärkung, die im Jahr 2022 starten und zum Abschluss kommen.
Bei zwei digitalen Infoveranstaltungen am 18.01. und 03.02.2022 haben alle Interessierten die Chance, mehr über das Förderprogramm und das neue Antragsverfahren zu erfahren und ihre Fragen zu klären. Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zu den Infoveranstaltungen finden Sie unter www.bundesmusikverband.de/impuls/. Ab dem 17. Januar 2022 wird unter der Nummer 07425 / 32 88 06 – 50 zudem eine telefonische Antragsberatung geboten.
NEUSTART AMATEURMUSIK – fördert im Jahr 2022 mit über 5 Mio. Euro die Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten
NEUSTART AMATEURMUSIK geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz.
Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund 5 Mio. EUR für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. NEUSTART AMATEURMUSIK fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die auf Grund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit, etc. einen Neustart benötigen und ihre künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten.
Auch hier wird es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen.
Für die neue Antragsphase sind digitale Veranstaltungen geplant, in denen Hinweise für die Antragstellung gegeben werden und Fragen geklärt werden können. Zudem wird eine Antragshotline und FAQs Interessierte unterstützen. Sämtliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.bundesmusikverband.de/neustart/. Folgen Sie uns auch gerne für aktuelle Informationen auf Facebook @neustartamateurmusik.
Bundesmusikverband Chor & Orchester
Auch 2022 haben Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen wieder die Chance, eine Förderung beim Programm IMPULS des Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zu beantragen. Bei Bewilligung ist eine Unterstützung mit bis zu 15.000€ möglich. Gefördert werden auch in Zukunft Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung.
Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor. Ab dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Regel.
Infoveranstaltungen am 18. Januar und 3. Februar 2022
Für alle Interessierten bietet der BMCO zwei digitale Infoveranstaltungen an, in denen alle offenen Fragen geklärt werden können. Die Veranstaltungen finden am Dienstag, den 18.01. und am Donnerstag, den 03.02.2022 von 17:30 bis ca. 18:30 Uhr statt.
Zur Anmeldung für den 18.01. geht es hier, die Anmeldung für den 03.02. ist hier zu finden.
Informationen zum Förderprogramm IMPULS finden sich außerdem auf der Webseite des BMCO.
Am 12. November 2022 messen sich beim Wettbewerb für Auswahlorchester in Trossingen die bundesweiten Leistungsträger*innen der Amateurmusik und stellen sich der Bewertung hochkarätiger und renommierter Juror*innen. Um mit konstruktivem Input in ihre Probenarbeit zurückzukehren, erhalten die Orchester in einem persönlichen Beratungsgespräch eine fachkritische Einschätzung der Juror*innen. Der Wettbewerb für Auswahlorchester richtet sich an vereinsübergreifende und überregionale Ensembles mit ausgewählten Musiker*innen.
Gerade nach diesen herausfordernden Zeiten für die Amateurmusik soll der Wettbewerb für die Wiederaufnahme der Probenarbeit aller Auswahlorchester animieren und ein motivierendes und ambitioniertes Ziel im kommenden Jahr sein, um die Ergebnisse unter professionellen Wettbewerbsbedingungen und die hohe Leistungsfähigkeit der Szenen zu präsentieren. Die Gewinnerensembles jeder Kategorie erwarten als Preis eine individuelle Videotrailer-Produktion mit Tonaufnahme für eine professionelle Außendarstellung des Orchesters.
Für die Akkordeonorchester werden folgende fünf Juror*innen die musikalischen Beiträge bewerten: Stefan Hippe, Helmut Quakernack, Johannes Baumann, Monika Swiechowicz, Andreas Nebl.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Amateurmusik zu fördern, die Orchester in ihren Vorbildfunktionen zu stärken und neue Impulse zur Weiterentwicklung in die Breite der Musiklandschaft zu tragen. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester schafft dafür zum siebten Mal eine bundesweit einmalige Plattform und die Möglichkeit zu genreübergreifenden Begegnungen.
Der Anmeldeschluss für Auswahlorchester ist am 31.01.2022. Ein entsprechendes Bewerbungsformular sowie die ausführliche Ausschreibung mit weiteren Informationen finden sich unter www.wao22.de.
Text: Bundesmusikverband Chor & Orchester
Nach der virtuellen Ausgabe des DOW im Jahr 2021 veranstaltet der Deutsche Musikrat 2022 mehrere Wochenendseminare, bei denen Dirigent*innen mit einem vollständigen Orchester vor Ort proben können.
Vom 14.-16.01.2022 findet das Dirigierseminar für Akkordeonorchester mit Stefan Hippe und dem Nürnberger Akkordeonorchester statt.
Weitere Informationen unter auf der Homepage des DMR
Improvisation, Begleitung nach Akkorden, Grooves und Stilistik: Die Dozenten Eric Dann und Matthias Matzke zeigen, wie der Einstieg mit einer ordentlichen Portion Spielfreude gelingt. Am Konservatorium wird es ab März 2022 den umfangreichen Zertifikatslehrgang »Akkordeon in Jazz & Pop« geben. 20 Lehrgangswochenenden teils online und teils in Präsenz in Trossingen formieren mit Video-Tutorials und Arbeitsmaterialien ein einzigartiges Konzept, das es dir erlaubt, tief in die Materie einzutauchen.
Alle Informationen zum Zertifikatslehrgang gibt es online unter www.hohner-konservatorium.de. Der Lehrgang startet mit einer Orientierungsphase am 12.-13.03.2022. Danach entscheiden die Teilnehmenden gemeinsam mit dem Hohner-Konservatorium über die Aufnahme in den Lehrgang.
Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Befreiung von Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.
Somit greifen nun die Verbesserungen, für die sich der Bundesmusikverband Chor & Orchester in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände und dem Deutschen Chorverband zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben.
Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels eines Formulars einfach gestellt werden. Wenn – wie im Antragsformular vorgesehen – im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.
Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet somit, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist. Das Formular steht hier zum Download bereit.
Bei Fragen stehen die zuständigen Ansprechpartner*innen unter gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.
für Komponisten, Dirigenten und Akkordeonisten
Auch in diesem Jahr findet im Rahmen der „International Accordion Days“ in Prag wieder ein Deutsch-Tschechisches Symposium für Komponisten, Dirigenten und Akkordeonisten statt. Programm der Veranstaltung sind Gemeinschaftskonzerte mit Studierenden des Hohner Konservatoriums sowie des Prager Konservatoriums. Weitere Informationen zu Vorträgen und Diskussionsforen zeigt der Flyer zum Download.